
Algerische Behörde für die Typgenehmigung von Telekommunikationsdiensten (ARPCE) hat die Entscheidung 28/SP/PC/ARPCE/2019 vom 16. November 2019 erlassen. Die Entscheidung betrifft das Typgenehmigungsverfahren für Funk- und Telekommunikationsendgeräte und ersetzt die Entscheidung 43/PC/ARPCE/2018 vom 28. November 2018.
Gemäß der Entscheidung 28/SP/PC/ARPCE/2019 muss der Antragsteller für die Beantragung des Typgenehmigungsverfahrens administrative und technische Unterlagen sowie Muster vorlegen.
Sobald das Produkt zugelassen ist, stellt die Regulierungsbehörde eine Konformitätsbescheinigung aus.
Folgende wesentliche Änderungen sind erwähnenswert:
Der Text der Entscheidung 28/SP/PC/ARPCE/2019 ist verfügbar werden auf dieser Seite erläutert.
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