Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission hat einen Beschluss "Über das Verfahren für die Einfuhr von Produkten in das Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion, die einer obligatorischen Konformitätsbewertung im Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion unterliegen" erlassen. Das Dokument tritt im Februar 2022 in Kraft.
Gemäß dem Beschluss muss den Waren, die im Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion der obligatorischen Konformitätsbewertung unterliegen, eine Kopie der Bescheinigung oder Konformitätserklärung beigefügt werden. Das bedeutet, dass der Zollanmelder über diese Kopien verfügen sollte, wenn er eine Zollanmeldung oder einen Antrag auf Überlassung von Waren einreicht , bevor er die Warenanmeldung abgibt.
Wenn Sie bei der Zollbehörde die Einhaltung der technischen Vorschriften für eingeführte Waren bestätigen lassen, vergewissern Sie sich bitte, dass die Bescheinigung oder Konformitätserklärung zum Zeitpunkt der Registrierung der Warenanmeldung oder des Antrags auf Überlassung der Waren gültig ist , bevor Sie eine Warenanmeldung abgeben.
Der Zollantragsteller kann die Konformitätsbewertungsdokumente für das Produkt verwenden, wenn er ein Antragsteller ist:
a) die Person, die in diesen Unterlagen als Antragsteller angegeben ist, wenn sie die Konformität dieses Produkts mit den verbindlichen Anforderungen bewertet;
b) die in der Fahrzeug-Typgenehmigung (Fahrgestell-Typgenehmigung) genannte Person;
c) die Person, die vom Antragsteller des Konformitätsbewertungsverfahrens oder vom Hersteller bevollmächtigt wurde, diese Unterlagen zur Bestätigung der Einhaltung der technischen Vorschriften für die Serienproduktion zu verwenden. In diesem Fall muss die genannte Person über Kopien der Konformitätsunterlagen verfügen, die mit dem Siegel des Antragstellers des Konformitätsbewertungsverfahrens oder des Herstellers beglaubigt sind.
Den vollständigen Text der Entscheidung finden Sie hier.
Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team erstellt.
GMA Consult Gruppe bietet einen vollständigen Zyklus internationaler Typenzulassungen und globaler Marktzugangsdienste für IT-, Telekommunikations- und industrielle Elektroprodukte in allen Ländern der Welt. Mit bewährtem Fachwissen in Bezug auf weltweite Vorschriften, Konformität, Zertifizierung und Konformitätsbewertung kann die GMA Consult Group Ihr Unternehmen dabei unterstützen, den Zugang zu jedem beliebigen Markt zu beschleunigen, ohne dass Sie selbst etwas dafür tun müssen.
Benötigen Sie Ihren eigenen Leitfaden für die Welt der Zertifizierungen und Zulassungen? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns unter info@gma.trade.
Tragen Sie sich in unsere Mailingliste ein und bleiben Sie unter
auf dem Laufenden, was die neuesten Erkenntnisse über die globalen Märkte und regulatorische Neuigkeiten angeht.
Tragen Sie sich in unsere Mailingliste ein und bleiben Sie unter
auf dem Laufenden, was die neuesten Erkenntnisse über die globalen Märkte und regulatorische Neuigkeiten angeht.