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Machen Sie sich bereit für neue Anforderungen zur Einhaltung der Richtlinie 2014/53/EU in der Europäischen Union
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Machen Sie sich bereit für neue Anforderungen zur Einhaltung der Richtlinie 2014/53/EU in der Europäischen Union

Machen Sie sich bereit für neue Anforderungen zur Einhaltung der Richtlinie 2014/53/EU in der Europäischen Union

Die Europäische Kommission veröffentlichte einen Beschluss über harmonisierte Normen für Funkanlagen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/53/EU. Gemäß diesem Beschluss erschienen überarbeitete Fassungen verschiedener Normen. Die Europäische Kommission gewährte den Herstellern eine Übergangsfrist, um sich auf die überarbeiteten Anforderungen vorzubereiten. Diese Frist endet auf August 6, 2021Dies bedeutet, dass die Hersteller die folgenden Normenversionen umsetzen müssen, um die Konformität des Produkts mit der Richtlinie 2014/53/EU über harmonisierte Normen nachzuweisen:

  • EN 300 328 V2.2.2 (Grenzwertänderung für die unerwünschten Emissionen des Senders im Störbereich für das Band 694 MHz – 862 MHz. Er wurde um 18 dB -54 dBm für 100 kHz Bandbreite auf -36 dBm für 100 kHz Bandbreite erhöht. Die Anforderungen für Empfänger-Sperrmessungen wurden angepasst. Die Spezifikation der Leistung für das Sperrsignal wurde auf -34 dBm verschärft.)
  • EN 300 698 V2.3.1 (Absatz 8.2.3 dieser Norm erlaubt Abweichungen von der maximalen Hochfrequenzleistung. Wenn der Satz „Bei auf Maximum eingestelltem Ausgangsleistungsschalter muss die Trägerleistung unter normalen Prüfbedingungen innerhalb von ±1,5 dB der Nennausgangsleistung liegen“ anwendbar ist, kann die Konformität mit der grundlegenden Anforderung der Richtlinie nicht erfüllt werden.)
  • EN 300 674-2-2 V2.2.1
  • EN 303 520 V1.2.1 (Hersteller können mit Prüflaboren bestimmte Prüfmethoden aushandeln. Sie können Geräte bei Temperaturen testen, die möglicherweise nicht der beabsichtigten Verwendung entsprechen. Dies kann jedoch die Konformität der Geräte mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie beeinflussen.)

Bitte beachten Sie, dass alle nach den vorherigen Versionen geprüften Produkte weiterhin vermarktet werden können. Nach dieser Übergangsfrist müssen in Verkehr gebrachte Produkte jedoch die Anforderungen der neuen Versionen erfüllen. Produkte, die den überarbeiteten Versionen nicht entsprechen, dürfen nach dem 6. August 2021 nicht mehr vermarktet werden.

Hersteller sollten außerdem überprüfen, ob ihre CE-Erklärung die neue Version der geltenden Normen widerspiegelt.


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Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team.Es gibt einen Teil der ...

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28. Juni 2021

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