Die Europäische Kommission hat einen Beschluss über harmonisierte Normen für Funkanlagen veröffentlicht, der zur Unterstützung der Richtlinie 2014/53/EU erarbeitet wurde. Gemäß dieser Entscheidung erschienen überarbeitete Versionen einer Reihe von Normen. Die Europäische Kommission ermöglichte eine Übergangsfrist für Hersteller, um sich auf die überarbeiteten Anforderungen vorzubereiten. Diese Frist endet am 6. August 2021. Das bedeutet, dass die folgenden Versionen von Normen von den Herstellern umgesetzt werden müssen, um die Konformität des Produkts mit der Richtlinie 2014/53/EU über harmonisierte Normen nachzuweisen:
Bitte beachten Sie, dass alle nach den bisherigen Versionen geprüften Produkte weiterhin vermarktet werden können. Nach dieser Übergangszeit müssen jedoch Produkte, die in Verkehr gebracht werden, die Anforderungen der neuen Versionen erfüllen. Produkte, die den überarbeiteten Versionen nicht entsprechen, dürfen nach dem 6. August 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Hersteller sollten auch überprüfen, ob ihre CE-Erklärung die neue Version der geltenden Normen widerspiegelt.
Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team erstellt.
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