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Brasilien verschiebt Kennzeichnungspflicht für importierte Telekommunikationsgeräte
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Brasilien verschiebt Kennzeichnungspflicht für importierte Telekommunikationsgeräte

Brasilien verschiebt Kennzeichnungspflicht für importierte Telekommunikationsgeräte

Am 31. Juni 2021 sollte das Gesetz 4088 über das Verfahren zur Kennzeichnung von Telekommunikationsprodukten mit dem ANATEL-Zulassungskennzeichen in Kraft treten. Dieses Verfahren sollte die Richtlinien für die Kennzeichnung zugelassener Telekommunikationsprodukte mit dem ANATEL-Kennzeichen festlegen. Ende Juli 2021 erließ ANATEL jedoch das Gesetz 5701, das die Bestimmungen des Gesetzes 4088 hinsichtlich der Kennzeichnung des Zulassungsverfahrens verschob und änderte. Somit wird für importierte Telekommunikationsprodukte die obligatorische Kennzeichnung der Zulassung, die vor der Einfuhr des Produkts ins Land durchgeführt werden sollte, verschoben. bis 31. Juli 2022

ANATEL hat außerdem eine weitere Produktkategorie hinzugefügt, die vom obligatorischen Kennzeichnungsverfahren ausgenommen ist. Somit gibt es vier Fälle, die nicht der Kennzeichnung des Genehmigungsverfahrens gemäß Gesetz 4 unterliegen:

I - Genehmigungspflichtige Rohprodukte, deren Einfuhr durch den Antragsteller zur Fertigstellung des Produkts im Inland erfolgt

II - Produkte, bei denen die Anbringung einer Identifikationskennzeichnung durch das Sicherheitssiegel erforderlich ist; 

III - Produkte für den Eigengebrauch des Importeurs.

IV – Produkte für medizinische Anwendungen, vorbehaltlich der Genehmigung durch ANATEL und abgedeckt durch die Gesetzgebung der ANVISA (National Health Surveillance Agency). 

 

Den Originaltext des Gesetzes 5701 finden Sie hier.

Es gibt einen Teil der ...

Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team.Es gibt einen Teil der ...

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September 6, 2021

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