Am 31. Juni 2021 sollte das Gesetz 4088 über das operative Verfahren zur Kennzeichnung von Telekommunikationsprodukten mit dem ANATEL-Zulassungskennzeichen in Kraft treten. Dieses Verfahren sollte die Richtlinien für die Kennzeichnung von zugelassenen Telekommunikationsprodukten mit dem ANATEL-Kennzeichen festlegen. Ende Juli 2021 erließ ANATEL jedoch ein ACT 5701, das die Bestimmungen des Gesetzes 4088 in Bezug auf die Kennzeichnung des Zulassungsverfahrens verschob und änderte. Somit wird für importierte Telekommunikationsprodukte die obligatorische Kennzeichnung der Zulassung, die vor der Einfuhr des Produkts erfolgen muss, auf den 31. Juli 2022 verschoben.
ANATEL fügte auch eine weitere Produktkategorie hinzu, die von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen ist. Somit gibt es 4 Fälle, die nicht der Kennzeichnungspflicht des Genehmigungsverfahrens gemäß dem Gesetz 4088 unterliegen:
I - Zulassungspflichtige unfertige Erzeugnisse, deren Einfuhr vom Antragsteller zur Fertigstellung des Erzeugnisses im Inland durchgeführt wird
II - Produkte, die die Anbringung des Identitätskennzeichens durch das Sicherheitssiegel erfordern;
III - Erzeugnisse für den Eigenbedarf des Importeurs.
IV - Produkte, die für medizinische Anwendungen bestimmt sind, die von ANATEL genehmigt werden müssen und unter die Gesetzgebung der ANVISA (Nationale Gesundheitsüberwachungsbehörde) fallen.
Den Originaltext des Gesetzes 5701 finden Sie hier.
Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team erstellt.
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