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ONTARIO REGULATION 30/20 über Batterien im Rahmen des Resource Recovery and Circular Economy Act 2016 wurde in der Ontario Gazette veröffentlicht am 14. März 2020.
Diese Verordnung gilt für Primärbatterien und wiederaufladbare Batterien mit einem Gewicht von höchstens 5 kg. Das Dokument legt Anforderungen an die Art der Batteriesammlung fest und verpflichtet alle Hersteller, ein System zur Batterieverwaltung einzurichten und zu betreiben, indem sie ihre Verwaltungsanforderungen für jede anwendbare Batteriekategorie ermitteln und erfüllen.
Von nun an muss jedes Unternehmen, das in Ontario Batterien herstellt und auf den Markt bringt, sowie Herstellerverantwortungsorganisationen, Batterietransporteure, Batterieverarbeiter und Batterieaufbereiter vollständig im Register registriert sein, der Behörde entsprechende Berichte vorlegen und Aufzeichnungen führen.
Außerdem, vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2022Jeder Hersteller muss ein Werbe- und Aufklärungsprogramm für seine Sammelstellen durchführen, an denen Verbraucher die Batterien kostenlos zurückgeben können. Außerdem sollte beschrieben werden, welche anderen Sammeldienste verfügbar sind und welche Maßnahmen der Hersteller zur Rückgewinnung der Batterien ergreift.
Bitte beachten Sie, dass jeder Batteriehersteller eine Prüfung der von ihm implementierten Praktiken und Verfahren durchführen muss, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Der vollständige Text der Verordnung ist verfügbar werden auf dieser Seite erläutert.
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