
Im März 2019 wurde Innovation, Wissenschaft und wirtschaftliche Entwicklung Kanada (ISED) hat die Entscheidung SMSE-003-19 zum technischen, politischen und Lizenzrahmen für drahtlose Mikrofone veröffentlicht.
Die Entscheidung gibt Auskunft über den Frequenzzugang und die Lizenzierungsverfahren für drahtlose Mikrofone, die in den folgenden Frequenzbändern betrieben werden:
Die Entscheidung wurde auf Grundlage des Konsultationsprozesses in SMSE-019-17 vorbereitet.
Folgende Entscheidungen wurden getroffen:
D1
• Es ermöglicht die Verwendung von drahtlosen Mikrofonen, die gemäß den endgültigen technischen Regeln im Schutzband (614–617 MHz) und im Duplexbereich (652–663 MHz) betrieben werden.
D2
• Drahtlose Mikrofone können gemäß den geltenden technischen Regeln in den Frequenzbändern 941.5–952 MHz, 953–960 MHz, 6930–6955 MHz und 7100–7125 MHz betrieben werden.
D3
• Wenn drahtlose Mikrofone mit White-Space-Geräten in den Frequenzbändern 941.5–952 MHz, 953–960 MHz, 6930–6955 MHz und 7100–7125 MHz verwendet werden, gelten folgende Antragsteller für eine Lizenz als berechtigt: „Rundfunkveranstalter und andere Programmproduzenten, Betreiber und Eigentümer großer Veranstaltungsorte, professionelle Tonfirmen sowie Theater-, Musik- und Sportstätten und andere ähnliche Veranstaltungsorganisationen, die im Rahmen ihrer Produktionen oder Veranstaltungen drahtlose Audiomikrofone in hoher Qualität benötigen.“
D4
• Wenn Sie über gültige freiwillige Lizenzen verfügen, können Sie diese unabhängig davon verwenden, ob sie die neuen Kriterien erfüllen oder nicht. Diese freiwilligen Lizenzen können auch für den Austausch- oder Erneuerungsprozess verwendet werden. Die ersetzten oder erneuerten Lizenzen müssen jedoch innerhalb des Spektrums liegen, das mit Geräten geteilt wird, die für eine freiwillige Lizenzierung freigegeben sind.
D5
• Für drahtlose Mikrofone, die in den TV-Rundfunkbändern (54–72 MHz, 76–88 MHz, 174–216 MHz und 470–608 MHz) sowie innerhalb des 600-MHz-Schutzbandes (614–617 MHz) und der Duplexlücke (652–663 MHz) betrieben werden, ist gemäß den neuen technischen Regeln keine Lizenz erforderlich.
D6
• Für drahtlose Mikrofone, die in den TV-Sendebändern (54–72 MHz, 76–88 MHz, 174–216 MHz und 470–608 MHz) betrieben werden, kann eine freiwillige Lizenz beantragt werden.
Es ermöglicht die Nutzung von drahtlosen Mikrofonen im oberen Bereich der Duplex-Lücke (657–663 MHz) auf freiwilliger Lizenzbasis. Beachten Sie jedoch, dass in diesem Fall der Betrieb in einer White-Space-Datenbank registriert werden muss, um vor schädlichen Störungen durch White-Space-Geräte geschützt zu sein.
D7
• Wenn die drahtlosen Mikrofone in den Frequenzbändern 941.5–952 MHz, 953–960 MHz, 6930–6955 MHz und 7100–7125 MHz betrieben werden, müssen Lizenzen beantragt werden.
D8
ISED hebt das Verbot freiwilliger Lizenzanträge für drahtlose Mikrofone in den Fernsehbändern (54–72 MHz, 76–88 MHz, 174–216 MHz und 470–608 MHz) auf. Für drahtlose Mikrofone im oberen Bereich der Duplexlücke (657–663 MHz), die mit White-Space-Geräten geteilt wird, sowie für Mikrofone im Band 657–663 MHz ist jedoch weiterhin keine freiwillige Lizenz möglich. Nach der Einführung neuer technischer Regeln wird es jedoch möglich sein, für beide Mikrofontypen freiwillige Lizenzen zu erhalten.
Somit ist gemäß dieser Entscheidung die Nutzung drahtloser Mikrofone in den folgenden Frequenzbändern zulässig:

Den vollständigen Text der Entscheidung finden Sie ..
Es gibt einen Teil der ...

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