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Chile legt Anforderungen für die Sicherheitszulassung von doppelseitig gesockelten LED-Lampen fest
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Chile legt Anforderungen für die Sicherheitszulassung von doppelseitig gesockelten LED-Lampen fest

Chile legt Anforderungen für die Sicherheitszulassung von doppelseitig gesockelten LED-Lampen fest

Das chilenische Energieministerium hat die Resolution Nr. 21365 vom 28.11.2017 verabschiedet, mit der das Sicherheitsprotokoll PE Nr. 5/25 für zweiseitig gesockelte LED-Lampen zur Umrüstung von linearen G5- und G13-Leuchtstofflampen genehmigt wird.

Diese Lampen sind als Ersatz für Leuchtstofflampen konzipiert, ohne dass zusätzliche Änderungen an der internen Verkabelung der Leuchte erforderlich sind. Dieses Protokoll gilt nicht für LED-Lampen, für die eine Änderung der Leuchten erforderlich ist.

Ab dem 30. März 2019 müssen nationale Hersteller, Importeure und Vertreiber der oben genannten LED-Lampen über ein entsprechendes Sicherheitszertifikat verfügen, bevor sie ihre Produkte in Chile verkaufen dürfen. Das Dokument muss von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt und von der Aufsichtsbehörde für Elektrizität und Brennstoffe (SEC) genehmigt worden sein.

Referenznormen für das Zertifizierungsverfahren der oben genannten Produkte sind IEC 62776: 2014 und UNE-EN 62776: 2015.

Link zum offiziellen Dokument ist verfügbar werden auf dieser Seite erläutert.

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29. März 2019

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