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Chile erlässt neue Resolution für Kurzstreckengeräte
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Chile erlässt neue Resolution für Kurzstreckengeräte

Chile erlässt neue Resolution für Kurzstreckengeräte

Das chilenische Subsecretaría de Telecomunicaciones (SUBTEL) hat am 1807. Oktober 22 die Resolution 2020 erlassen. Diese Resolution modifiziert die Resolution 1985 „Über feste technische Standards für SRD“. Die Resolution 1807 resultiert aus der Notwendigkeit, die neuen Wi-Fi-6-Frequenzbänder in die technischen Vorschriften für Geräte mit geringer Reichweite aufzunehmen. Dies hilft Nutzern, Importeuren und Verkäufern klar zu verstehen, welche Geräte mit geringer Reichweite für den Innenbereich bestimmt sind und welche nicht.

Somit ergänzt die Resolution 1807 die Resolution 1985 in folgender Hinsicht:


  • In Artikel 1 Abschnitt j.1 wurden die Leistungsgrenzen für die Außenanwendung von SRD im 5.150–5.250-GHz-Band auf maximal 1 W (30 dBm) EIRP mit Leistungsspektraldichtegrenzen von 17 mW/MHz erhöht.
  • Access Points (AP), die im Frequenzband von 5.925 bis 7.125 MHz betrieben werden, sind nur für den Gebrauch in Innenräumen bestimmt und sollten die folgenden technischen Parameter aufweisen: max. 30 dBm EIRP, Leistungsspektrumdichtegrenze von 5 dBm/MHz.
  • APs, die im Frequenzband von 5.925 bis 7.125 MHz arbeiten, dürfen nur über integrierte Antennen verfügen und dürfen nicht mit externen oder abnehmbaren Antennen ausgestattet sein.
  • APs, die im Frequenzband von 5.925 bis 7.125 MHz arbeiten, können keine internen Batterien verwenden oder haben Platz für deren Installation
  • Benutzerendgeräte, die mit solchen APs verbunden sind, müssen mit den folgenden Leistungspegeln von maximal 24 dBm EIRP oder 250 mW und einer maximalen Leistungsspektraldichtegrenze von -1 dBm/MHz betrieben werden.


Den vollständigen Text der Resolution 1807 finden Sie werden auf dieser Seite erläutert.



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December 30, 2020

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