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Das Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik informiert über eine weitere Änderung der Verordnung Nr. 481/2012 „Zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“.
Die Regierungsverordnung Nr. 344/2020 vom 27. Juli 2020 ist die zweite Änderung der Regierungsverordnung Nr. 481/2012 in diesem Jahr. Die Verordnung wurde erlassen, um die Bestimmungen der EU-Richtlinienreihe hinsichtlich der Ausnahme von der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten umzusetzen.
Daher berücksichtigt die nationale Verordnung Nr. 344/2020 der Tschechischen Republik die folgenden EU-Richtlinien:
Gemäß der Regierungsverordnung Nr. 481/2012 wurden die Anhänge II und III in Bezug auf die folgenden Stoffe geändert:
1. Anhang II
2. Anhang III
Alle diese Ausnahmen sind zeitlich begrenzt. Informationen zu den Ablaufdaten finden Sie in der Regierungsverordnung Nr. 344/2020.
Bitte beachten Sie, dass die Bestimmungen der Verordnung am 1. April 2021 in Kraft treten, mit Ausnahme der Bestimmung zu Cadmium in strahlungsbeständigen Videokameraröhren (Punkt 44 von Anhang 3), die ab dem 1. September 2020 wirksam wird.
Die Regierungsverordnung Nr. 344/2020 finden Sie werden auf dieser Seite erläutert.
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