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EAWU ändert Datum des Inkrafttretens der neuen technischen Verordnung für energiebetriebene Geräte
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EAWU ändert Datum des Inkrafttretens der neuen technischen Verordnung für energiebetriebene Geräte

EAWU ändert Datum des Inkrafttretens der neuen technischen Verordnung für energiebetriebene Geräte

Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWG) hat den Beschluss Nr. 6 erlassen. Mit diesem Dokument wurde das Inkrafttreten der technischen Verordnung EAEU TR 048/2019 „Über Energieeffizienzanforderungen für energiebetriebene Geräte“ geändert. Somit tritt die technische Verordnung ab dem September 1, 2022 und wird für die folgenden Kategorien energiebetriebener Geräte obligatorisch sein:

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Bitte beachten Sie, dass alle Dokumente und Etiketten in russischer Sprache und, falls erforderlich, in der Landessprache des EAWU-Mitgliedsstaates erstellt werden müssen.

Die EWG teilte mit, dass es eine Übergangsfrist für die Umsetzung der TR EAWU 048/2019 gibt. Sofern im EAWU-Mitgliedsstaat (Belarus) nationale gesetzliche Normen zur Energieeffizienz bestehen, können nationale Konformitätsdokumente innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der Energieeffizienzverordnung verwendet werden. Für die Markteinführung neuer Produkte auf diesen Märkten (Belarus) sind jedoch Konformitätsdokumente gemäß den Anforderungen der TR EAWU 048/2019 zwingend erforderlich.

Darüber hinaus gilt: Wenn in dem EAWU-Mitgliedsstaat (Armenien, Kasachstan, Kirgisistan, Russland) zuvor keine Anforderungen an die Energieeffizienz bestanden, können die energiebetriebenen Geräte innerhalb von 24 Monaten nach dem Inkrafttreten der EAWU-Energieeffizienzverordnung in diesem Staat ohne Konformitätsdokumente zur Energieeffizienz hergestellt und verkauft werden.
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Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team.Es gibt einen Teil der ...

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31. März 2022

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