Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAEU) hat den Beschluss Nr. 6 veröffentlicht. Das Dokument ändert das Datum der Inkraftsetzung der technischen Vorschrift EAEU TR 048/2019 "Über Energieeffizienzanforderungen für energiebetriebene Geräte". Somit tritt die technische Vorschrift ab dem 1. September 2022 in Kraft und wird für die folgenden Kategorien von energiebetriebenen Geräten verbindlich sein:
Bitte beachten Sie, dass alle Dokumente und Etiketten in Russisch und, falls erforderlich, in der Landessprache des EAEU-Mitgliedsstaates abgefasst sein müssen.
In der Zwischenzeit hat die EWG mitgeteilt, dass es eine Übergangsfrist für die Umsetzung der TR EAEU 048/2019 gibt. Wenn es also in einem EAEU-Mitgliedsstaat (Weißrussland) nationale Rechtsnormen zur Energieeffizienz gibt, ist es möglich, innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der EE-Verordnung nationale Konformitätsdokumente zu den EE-Anforderungen zu verwenden. Für das Inverkehrbringen neuer Produkte auf solchen Märkten (Weißrussland) sind die Konformitätsdokumente zu den Anforderungen der TR EAEU 048/2019 jedoch zwingend erforderlich.
Wenn in einem EAEU-Mitgliedsland (Armenien, Kasachstan, Kirgisistan, Russland) bisher keine Anforderungen an die Energieeffizienz bestanden, können die energiebetriebenen Geräte in diesem Land innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der EAEU-Energieeffizienz-Verordnung ohne Konformitätsdokumente hergestellt und verkauft werden.
Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team erstellt.
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