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EAWU verschiebt Anforderungen an die Energieeffizienz
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EAWU verschiebt Anforderungen an die Energieeffizienz

EAWU verschiebt Anforderungen an die Energieeffizienz

Die technische Verordnung der Eurasischen Wirtschaftsunion „Über die Anforderungen an die Energieeffizienz energiebetriebener Geräte“ (EAEU TR 048/2019) soll ab dem ab 1. September 2022Der EWG-Rat gab diese Entscheidung am 29. Januar 2021 bekannt.

Wir möchten unsere Abonnenten daran erinnern, dass die EAEU TR 048/2019 ursprünglich am oder nach dem 2021. September 1 in Kraft treten sollte. Aufgrund der komplizierten epidemischen Lage in der Welt und insbesondere in der EAEU wurde jedoch beschlossen, die Einführung der Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte um ein Jahr zu verschieben.

Somit ermöglicht die Fristverlängerung den Herstellern, sich reibungslos auf die Anforderungen der technischen Vorschriften vorzubereiten und im Herstellungsprozess alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Geräte zu erhalten, die den einschlägigen Anforderungen der technischen Vorschriften der EAWU entsprechen.

Darüber hinaus hat der EWG-Rat die Anforderungen des Dokuments zur Festlegung der Kennzeichnungsformen für verschiedene Arten von Stromverbrauchern und deren Gestaltungsregeln verschoben. Nun treten die Anforderungen an die Kennzeichnungsformen in der EAWU in Kraft. ab 1. März 2022.



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Es gibt einen Teil der ...

15. Februar 2021

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