Am 12. März 2021 veröffentlichte der Vorstand der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWG) den Beschluss Nr. 28. Das Dokument aktualisiert die Liste der Normen, die die Einhaltung der Anforderungen des technischen Regelwerks der EAWU „Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“ (EAWU TR 010/2011) bei freiwilliger Anwendung gewährleisten, sowie die Liste der Normen für die Regeln und Methoden der Forschung (Prüfung) und Messung, einschließlich der Regeln für die Probenahme, die zur Erfüllung der Anforderungen des technischen Regelwerks der EAWU „Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“ (EAWU TR 010/2011) und der Konformitätsbewertung von Produkten erforderlich sind.
Das technische Regelwerk selbst legt die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Maschinen und Anlagen während ihres gesamten Lebenszyklus fest. Es wurde durch den Erlass Nr. 823 der Kommission der Zollunion vom 18.10.2011 genehmigt, der auch die ersten Normenlisten zur EAWU TR 010/2011 enthält. Der Beschluss Nr. 28 hebt somit den Beschluss der Zollunion 823 hinsichtlich der Normenlisten auf.
Die neue Verordnung erweitert die Liste der Normen, die die Einhaltung der Anforderungen der technischen Regelung der EAWU „Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“ (EAWU TR 300/010) bei freiwilliger Anwendung gewährleisten, um fast 2011 Normen und die Liste der Normen für die Regeln und Methoden der Prüfung und Messung um mehr als 100 Normen. Für einige Normen endete die Übergangsfrist. am Juli 1, 2021Für andere ist es 1. März 2023.
So wurden folgende Standards bereits beendet bzw. werden bis 2023 beendet:
Der Beschluss 28 trat in Kraft im September 8, 2021Es ist also höchste Zeit, Ihre Konformitätsdokumente hinsichtlich zurückgezogener oder neu erschienener Normen zu überarbeiten.
Den vollständigen Text der Entscheidung finden Sie werden auf dieser Seite erläutert.
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Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team.Es gibt einen Teil der ...
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