
Die Eurasische Wirtschaftskommission hat die Liste der zivilen radioelektronischen Geräte und Hochfrequenzgeräte erweitert, für deren Einfuhr keine Genehmigung erforderlich ist.
Die Liste enthält daher Magnetresonanztomographen und medizinische MRT-Systeme. Darüber hinaus wurden spezielle Anwendungen für die Nutzung von Funkempfangsanlagen ohne Funkaussendegeräte von der Liste ausgeschlossen, da der Betrieb solcher Geräte weder Störungen noch Schäden verursacht.
Für die Einfuhr der oben genannten medizinischen Geräte müssen Sie nun keine zusätzlichen Verwaltungsverfahren mehr durchlaufen und keinen zusätzlichen Zeitaufwand für die Zollanmeldung aufwenden.
Der Beschluss tritt in Kraft im 30 Kalender Tage nach seiner offiziellen Veröffentlichung.

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Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team. Es gibt einen Teil der ...
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