>  
EAWU aktualisiert Verfahren für den Import von Produkten, die einer obligatorischen Konformitätsbewertung unterliegen
  >  
EAWU aktualisiert Verfahren für den Import von Produkten, die einer obligatorischen Konformitätsbewertung unterliegen

EAWU aktualisiert Verfahren für den Import von Produkten, die einer obligatorischen Konformitätsbewertung unterliegen

In Kürze tritt in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ein neues Verfahren für die Einfuhr von Produkten, die einer obligatorischen Konformitätsbewertung unterliegen, in das Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) in Kraft. Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission erließ den Beschluss Nr. 130 „Über das Verfahren für die Einfuhr von Produkten, die einer obligatorischen Konformitätsbewertung unterliegen, in das Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion“ vom November 12, 2021 . Der Beschluss tritt innerhalb von 60 Kalendertagen ab dem Datum seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft und ersetzt den Beschluss Nr. 294 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. Dezember 2012. 

Die Entscheidung gilt für folgende Produktkategorien: 

  1.  Importierte Produkte, die in der Liste der Produkte aufgeführt sind, für die eine Konformitätsbewertung gemäß den Anforderungen der technischen Vorschriften der EAWU erforderlich ist. Die Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften wird im Rahmen der Zollverfahren durch Vorlage eines Konformitätsbewertungsdokuments gemäß den Anforderungen der technischen Vorschriften der EAWU (z. B. EAWU-Konformitätszertifikat, EAWU-Konformitätserklärung, Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugtypgenehmigung (Fahrgestelltypgenehmigung) usw.) überprüft.
  2. Importierte Produkte, die in der einheitlichen Liste der Produkte aufgeführt sind, für die gemäß den im Rahmen der Zollunion festgelegten verbindlichen Anforderungen eine Konformitätsprüfung erforderlich ist. Die Konformität muss durch ein Konformitätsbewertungsdokument gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats oder durch ein Konformitätszertifikat bzw. eine Konformitätserklärung in einheitlicher Form nachgewiesen werden. 

Es gibt einen Teil der ...

Der Nachweis der Einhaltung technischer Vorschriften ist jedoch nicht erforderlich, wenn es sich bei den importierten Produkten um folgende Produkte handelt:

  • Produktmuster, die für Forschungs- (Test-) und Messzwecke eingeführt werden, sofern der Anmelder über eine Vereinbarung mit der Konformitätsbewertungsstelle verfügt;
  • Produktproben, die für Vergleichsprüfungen zwischen Labors, zur Überprüfung oder Kalibrierung von Messgeräten oder zum Vergleich von Standards eingeführt werden, sofern der Anmelder über eine Vereinbarung über derartige Prüfarbeiten verfügt;
  • Proben, die für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten verwendet werden;
  • Muster (Kopien) von Produkten, die zu repräsentativen Zwecken als Souvenirs oder Werbematerialien verwendet werden;
  • Ersatzteile, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter oder einem Hersteller aus der EAWU zur Wartung und (oder) Reparatur von zuvor hergestellten und in Verkehr gebrachten Fertigprodukten importiert werden;
  • Komponenten, Rohstoffe und (oder) Materialien zur Herstellung von Produkten im Zollgebiet der EAWU, die vom Hersteller solcher Produkte oder einem bevollmächtigten Vertreter ausschließlich für Zwecke des Anmelders eingeführt werden;
  • Produkte, die an die Adresse diplomatischer Missionen und Konsulate im Zollgebiet der EAWU importiert werden;
  • humanitäre Hilfsgüter;
  • notwendig, um die Folgen von Naturkatastrophen, natürlichen und vom Menschen verursachten Notfällen zu beseitigen;
  • gebrauchte Waren;
  • Einzelexemplar.

Es gibt einen Teil der ...

Bitte beachten Sie, dass die im Rahmen des Zollverfahrens vorzulegenden Konformitätsdokumente nur verwendet werden können von: 

  • Person, die in solchen Dokumenten als Antragsteller angegeben ist
  • ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter des Antragstellers.


Es gibt einen Teil der ...

Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team.Es gibt einen Teil der ...

GMA Consult Gruppe bietet einen vollständigen Zyklus internationaler Typgenehmigungen und globaler Marktzugangsdienste für IT, Telekommunikation, und industrielle Elektroprodukte weltweit. Mit ausgewiesener Expertise in weltweiten Vorschriften, Compliance, Zertifizierung und Konformitätsbewertung kann die GMA Consult Group Ihrem Unternehmen helfen, den Marktzugang zu beschleunigen, und das nahezu ohne Aufwand Ihrerseits.

Benötigen Sie einen eigenen Leitfaden zur Welt der Zertifizierungen und Zulassungen? Kontaktieren Sie uns gerne über info@gma.trade.

Es gibt einen Teil der ...


28. Januar 2022

Aktuelle News

Sicherheit
 Vor Stunden
Australien führt neue Cybersicherheitsanforderungen für intelligente Geräte ein.
Malaysia beschränkt die Nutzung von UWB-Geräten
Die EU aktualisiert die Kategorisierung von Produkten mit digitalen Elementen im Hinblick auf die Verordnung (EU) 2024/2847.
 Vor Stunden
Indien veröffentlicht Vorschriften für stromsparende Innengeräte und sehr stromsparende Außengeräte.
 Vor Stunden
Usbekistan aktualisiert die technischen Vorschriften zur Sicherheit einiger Produkte
 Vor Stunden
Usbekistan verschiebt Entscheidung über RoHS-Anforderungen
 Vor Stunden
Australien führt neue Cybersicherheitsanforderungen für intelligente Geräte ein.
 Vor Stunden
Malaysia beschränkt die Nutzung von UWB-Geräten
 Vor Stunden
Die EU aktualisiert die Kategorisierung von Produkten mit digitalen Elementen im Hinblick auf die Verordnung (EU) 2024/2847.
 Vor Stunden
Indien veröffentlicht Vorschriften für stromsparende Innengeräte und sehr stromsparende Außengeräte.
 Vor Stunden
Usbekistan aktualisiert die technischen Vorschriften zur Sicherheit einiger Produkte
 Vor Stunden
Usbekistan verschiebt Entscheidung über RoHS-Anforderungen

Kontakt

Vielen Dank! Ihre Einreichung wurde erhalten!
Hoppla! Beim Absenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten.