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EAEU aktualisiert Verfahren für die Einfuhr von Produkten, die einer obligatorischen Konformitätsbewertung unterliegen
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EAEU aktualisiert Verfahren für die Einfuhr von Produkten, die einer obligatorischen Konformitätsbewertung unterliegen

EAEU aktualisiert Verfahren für die Einfuhr von Produkten, die einer obligatorischen Konformitätsbewertung unterliegen

In Kürze tritt in der EAWU ein neues Verfahren für die Einfuhr von Produkten, die der obligatorischen Konformitätsbewertung unterliegen, in das Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAEU) in Kraft. Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission hat den Beschluss Nr. 130 "über das Verfahren für die Einfuhr von Produkten, die der obligatorischen Konformitätsbewertung unterliegen, in das Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion" erlassen, der bis zum 12. November 2021 datiert ist. Der Beschluss tritt innerhalb von 60 Kalendertagen ab dem Datum seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft und ersetzt den Beschluss Nr. 294 des Rates der EWG vom 25. Dezember 2012. 

Die Entscheidung gilt für die folgenden Produktkategorien: 

  1.  importierte Produkte, die in den Listen der Produkte aufgeführt sind, die einer obligatorischen Konformitätsbewertung gemäß den Anforderungen der technischen Vorschriften der EAEU unterliegen. Die Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften wird im Rahmen der Zollverfahren durch die Vorlage eines Konformitätsbewertungsdokuments gemäß den Anforderungen der technischen Vorschriften der EAEU (technische Vorschriften) überprüft (z. B. EAEU-Konformitätsbescheinigung, EAEU-Konformitätserklärung, Zulassungsbescheinigung (staatliche Zulassung), Fahrzeugtypgenehmigung (Fahrgestell-Typgenehmigung) usw.);
  2. importierte Produkte, die in die einheitliche Liste der Produkte aufgenommen wurden, für die eine Konformitätsgenehmigung gemäß den im Rahmen der Zollunion festgelegten verbindlichen Anforderungen erforderlich ist. Die Konformität sollte durch ein Konformitätsbewertungsdokument gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats oder eine Konformitätsbescheinigung oder eine Konformitätserklärung in einheitlicher Form nachgewiesen werden. 

Es ist jedoch nicht erforderlich, die Einhaltung der technischen Vorschriften nachzuweisen, wenn es sich um importierte Produkte handelt:

  • Muster von Produkten, die zu Forschungs- (Prüf-) und Messzwecken eingeführt werden, sofern der Anmelder eine Vereinbarung mit der Konformitätsbewertungsstelle getroffen hat;
  • Proben von Erzeugnissen, die für Vergleichsprüfungen zwischen Laboratorien, die Überprüfung oder Kalibrierung von Messinstrumenten oder den Vergleich von Normen eingeführt werden, sofern der Anmelder eine Vereinbarung über solche Prüfarbeiten getroffen hat;
  • Proben, die für die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten verwendet werden sollen;
  • Muster (Kopien) von Produkten, die zu repräsentativen Zwecken als Souvenirs oder Werbematerialien verwendet werden sollen;
  • Ersatzteile, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter oder einem EAEU-Hersteller zur Wartung und/oder Reparatur von zuvor hergestellten und in Verkehr gebrachten Fertigerzeugnissen eingeführt werden;
  • Bauteile, Rohstoffe und (oder) Materialien für die Herstellung von Erzeugnissen im Zollgebiet der EAWU, die vom Hersteller solcher Erzeugnisse oder einem bevollmächtigten Vertreter ausschließlich für die Zwecke des Anmelders eingeführt werden;
  • Waren, die an die Adresse der diplomatischen Vertretungen und konsularischen Einrichtungen im Zollgebiet der EAWU eingeführt werden;
  • humanitäre Lieferungen;
  • die notwendig sind, um die Folgen von Naturkatastrophen, natürlichen und vom Menschen verursachten Notfällen zu beseitigen;
  • gebrauchte Waren;
  • Einzelexemplar.

Bitte beachten Sie, dass die Konformitätsdokumente, die im Rahmen des Zollverfahrens vorgelegt werden müssen, nur von folgenden Stellen verwendet werden können: 

  • die in diesen Dokumenten als Antragsteller angegebene Person
  • bevollmächtigter Vertreter des Antragstellers.


Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team erstellt.

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Januar 28, 2022

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