Obwohl die Eurasische Wirtschaftskommission (EWG) das Umsetzungsdatum der TR EAEU 048/2019 "Über die Anforderungen an die Energieeffizienz von energiebetriebenen Geräten" verschoben hat, blieb die Liste der energieverbrauchenden Produkte und deren Anforderungen im Wesentlichen unverändert.
Hier finden Sie die wichtigsten Anforderungen an die Energieeffizienz von Kühlgeräten, die mit Inkrafttreten der TR EAEU 048/2019 erfüllt werden sollten.
Die Verordnung gilt für in der EAEU in Verkehr gebrachte Haushaltskühlgeräte (Kühlschränke, Gefrierschränke und deren Kombinationen), die für gewerbliche Zwecke genutzt werden können und mit einem Wechselstromnetz mit einer Nennspannung von bis zu 250 V betrieben werden und ein Nutzvolumen von gekühlten/gefrorenen Lebensmitteln oder anderen Erzeugnissen von höchstens 1500 l haben.
Kühlgeräte werden getestet, um den Energieeffizienzindex (EEI) zu ermitteln. So müssen Kühlgeräte (außer Weinschränke und Kühlgeräte mit einem Nutzvolumen von weniger als 10 l) einen EEI-Wert von weniger als haben:
Kühlschränke mit Schnellgefrierfunktion müssen, nachdem sie vom Benutzer gemäß den Betriebsunterlagen aktiviert wurden, spätestens nach 72 Stunden automatisch zu den vorherigen normalen Lagertemperaturbedingungen zurückkehren.
Diese Anforderung gilt nicht für Kühl- und Gefriergeräte mit einem Thermostat und einem Kompressor, die mit einem elektromechanischen Steuerungssystem ausgestattet sind. Solche Gefriergeräte müssen jedoch über die Funktion "Wintermodus" verfügen, die automatisch die richtige Lagertemperatur für Gefriergut in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur einstellt.
Kühlgeräte mit einem Nutzvolumen von weniger als 10 Litern müssen spätestens nach 1 Stunde Betrieb im leeren Zustand automatisch in den Betriebsmodus mit einer Leistungsaufnahme von 0,00 W wechseln.
Die Energieeffizienz von Kühlgeräten hängt vom Energieeffizienzindex ab und kann einer der folgenden 7 Klassen (in absteigender Reihenfolge) zugeordnet werden:
Bitte beachten Sie, dass Kühlgeräte mit einem Energieetikett und einem technischen Datenblatt versehen sein müssen.
Auf dem Energieetikett sollten die folgenden Informationen angegeben werden:
Das technische Datenblatt sollte Folgendes enthalten:
Es ist möglich, Informationen über mehrere Kühlgeräte desselben Herstellers in einem technischen Datenblatt anzugeben.
Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team erstellt.
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