
Die neue Verordnung (EU) 2025/2052 der Kommission über Ökodesign-Anforderungen an externe Stromversorgungen (EPS) wurde Ende 2025 verabschiedet. Sie wird die Verordnung (EU) 2019/1782 aufheben.
Die Regelung gilt nicht für:
Neben den Anforderungen an das Ökodesign enthält die Verordnung auch Informationen über
Die wichtigsten Ökodesign-Anforderungen für EPS umfassen Folgendes:
Bitte beachten Sie, dass gemäß den neuen Informationsanforderungen EPS-Ladegeräte, die mit mehreren Geräten oder verschiedenen Generationen desselben Geräts verwendet werden können, das Logo „Common Charger“ wie unten dargestellt anzeigen müssen:

Das Logo muss eine Mindesthöhe von folgenden Maßen aufweisen:
'XX' bedeutet:
Die Hersteller müssen das Logo auch auf ihrer Website so platzieren, dass es gut sichtbar ist.
Darüber hinaus muss das Logo „Common Charger“ auch auf dem Etikett für elektrisch betriebene Produkte gemäß der Richtlinie 2014/53/EU enthalten sein.
Es gibt einen Teil der ...
Die Verordnung tritt in Kraft ab 14. Dezember 2028.
Hersteller von EPS können die Verordnung (EU) 2025/2052 jedoch ab dem Zulassungsdatum freiwillig einhalten. In diesem Fall gilt das Produkt auch als konform mit der geltenden Verordnung (EU) 2019/1782.
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