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EU verabschiedet neue Ökodesign-Verordnung für externe Stromversorgungen
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EU verabschiedet neue Ökodesign-Verordnung für externe Stromversorgungen

EU verabschiedet neue Ökodesign-Verordnung für externe Stromversorgungen

Die neue Verordnung (EU) 2025/2052 der Kommission über Ökodesign-Anforderungen an externe Stromversorgungen (EPS) wurde Ende 2025 verabschiedet. Sie wird die Verordnung (EU) 2019/1782 aufheben.

Die Regelung gilt nicht für:

  • Unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV)
  • Separate Steuereinheiten (außer bei batteriebetriebenen Produkten)
  • Separate Vorschaltgeräte für Notbeleuchtungsleuchten
  • Separate Vorschaltgeräte für Lichtquellen mit geringem Lichtstrom
  • EPS, das ausschließlich zur Verwendung zusammen mit Medizinprodukten hergestellt wird
  • Dockingstationen für eigenständige Geräte
  • EPS, das ausschließlich für die Verwendung mit Transporteinrichtungen für Personen oder Güter hergestellt wird
  • Verbraucherprodukte, bei denen die primäre Last der umgewandelten Spannung im Inneren nicht an das Endprodukt geliefert wird.

Neben den Anforderungen an das Ökodesign enthält die Verordnung auch Informationen über

  • Konformitätsbewertungsverfahren
  • Verifizierungsverfahren für Marktüberwachungszwecke
  • Benchmarks für die leistungsstärksten Produkte und Technologien auf dem Markt

Die wichtigsten Ökodesign-Anforderungen für EPS umfassen Folgendes: 

  • Anforderungen an die Energieeffizienz
  • Anforderungen an die Ausgangsleistung
  • Interoperabilitätsanforderungen
  • Informationspflichten
  • Anforderungen an die technische Dokumentation

Bitte beachten Sie, dass gemäß den neuen Informationsanforderungen EPS-Ladegeräte, die mit mehreren Geräten oder verschiedenen Generationen desselben Geräts verwendet werden können, das Logo „Common Charger“ wie unten dargestellt anzeigen müssen:

Das Logo muss eine Mindesthöhe von folgenden Maßen aufweisen:

  • 5 mm für das Namensschild
  • 7 mm für das Gehäuse, die Verpackung oder die Bedienungsanleitung

'XX' bedeutet:

  • Die maximale Nennausgangsleistung, die von einem einzelnen USB-Typ-C- oder USB-PD-Anschluss bereitgestellt wird.
  • der Wert der garantierten Ausgangsleistung für dynamische EPS.

Die Hersteller müssen das Logo auch auf ihrer Website so platzieren, dass es gut sichtbar ist. 

Darüber hinaus muss das Logo „Common Charger“ auch auf dem Etikett für elektrisch betriebene Produkte gemäß der Richtlinie 2014/53/EU enthalten sein. 

Es gibt einen Teil der ...

Die Verordnung tritt in Kraft ab 14. Dezember 2028

Hersteller von EPS können die Verordnung (EU) 2025/2052 jedoch ab dem Zulassungsdatum freiwillig einhalten. In diesem Fall gilt das Produkt auch als konform mit der geltenden Verordnung (EU) 2019/1782.

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27. Januar 2026

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