>  
EU legt neue Ökodesign-Anforderungen für elektronische Displays fest
  >  
EU legt neue Ökodesign-Anforderungen für elektronische Displays fest

EU legt neue Ökodesign-Anforderungen für elektronische Displays fest

Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EU) 2019/2021 vom 1. Oktober 2019 über „Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung elektronischer Displays“ veröffentlicht. Diese Verordnung basiert auf der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Sie ändert die Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 und hebt die Verordnung (EG) Nr. 642/2009 auf. Die Verordnung wurde im Oktober 2019 erlassen. Die wesentlichen Teile treten jedoch erst im März 2021 in Kraft.

Bitte beachten Sie, dass die Verordnung (EG) Nr. 642/2009 ab dem 1. März 2021 aufgehoben wird. Artikel 6 Absatz 25 gilt jedoch erst ab dem 2019. Dezember XNUMX und betrifft die Markteinführung von Produkten, die so konzipiert sind, dass sie den Wunsch der Verbraucher nach weiteren Verbesserungen erkennen können.

Die Verordnung legt fünf wesentliche Ökodesign-Anforderungen fest:

1. Anforderungen an die Energieeffizienz

2. Toleranzen und Anpassungen für die Berechnung des Energieeffizienzindex (EEI) und der funktionalen Anforderungen

3. Anforderungen für den AUS-Modus, den STANDBY-Modus und den NETWORKED STANDBY-Modus

4. Anforderungen an die Materialeffizienz

5. Anforderungen an die Verfügbarkeit von Informationen

Die EEI-Grenzwerte einer elektronischen Anzeige für den EIN-Modus dürfen die folgenden Werte nicht überschreiten:

Elektronische Anzeigen dürfen in den folgenden verschiedenen Modi und Bedingungen die Grenzwerte für den Stromverbrauch nicht überschreiten:

Bitte beachten Sie:

  • Kunststoffteile, die schwerer als 50g sind, müssen besonders gekennzeichnet werden  
  • Komponenten, die Flammschutzmittel enthalten, müssen zusätzlich mit der Abkürzung des Polymers, gefolgt von einem Bindestrich, dem Symbol „FR“ und der Codenummer des Flammschutzmittels in Klammern gekennzeichnet werden.  
  • Die Verwendung halogenierter Flammschutzmittel im Gehäuse und im Ständer elektronischer Displays ist verboten  
  • Elektronische Displays mit einem Bildschirm, in dem die Konzentration von Cadmium (Cd) in homogenen Materialien 0.01 % des Gewichts übersteigt, müssen mit dem Logo „Cadmium inside“ gekennzeichnet sein.  
  • Elektronische Displays mit einem Bildschirmpanel, bei dem die Cadmiumkonzentration (Cd) in homogenen Materialien 0.01 Gewichtsprozent nicht überschreitet, müssen mit dem Logo „Cadmiumfrei“ gekennzeichnet sein.

Alle Markierungen müssen deutlich sichtbar, dauerhaft, lesbar und unauslöschlich sein.

Beachten Sie, dass bei Markteinführung das erste Gerät eines Modells mit der aktuellsten verfügbaren Firmware-Version ausgestattet sein muss und mindestens acht Jahre verfügbar sein muss. Im Produktinformationsblatt müssen Sie außerdem Informationen zur garantierten Mindestverfügbarkeit von Software- und Firmware-Updates, zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen und zum Produktsupport angeben.

Die GMA Consult Group empfiehlt Ihnen, vor Inkrafttreten der neuen Anforderungen zu prüfen, ob Ihr Produkt den Anforderungen entspricht. am März 1, 2021.

Der vollständige Text der Verordnung ist verfügbar werden auf dieser Seite erläutert.

Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team. Die GMA Consult Group bietet Ihnen einen umfassenden Service für internationale Typgenehmigungen und den globalen Marktzugang für IT-, Telekommunikations- und Industrieelektroprodukte weltweit. Mit ausgewiesener Expertise in weltweiten Vorschriften, Compliance, Zertifizierung und Konformitätsbewertung unterstützt die GMA Consult Group Ihr Unternehmen dabei, den Marktzugang nahezu ohne Aufwand zu beschleunigen. Benötigen Sie einen eigenen Leitfaden zur Welt der Zertifizierungen und Zulassungen? Kontaktieren Sie uns gerne unter info@gma.trade.

Es gibt einen Teil der ...

12. März 2020

Aktuelle News

Marktzugang
 Vor Stunden
Korea überarbeitet EMV-Standards teilweise
Marktzugang
 Vor Stunden
Indien aktualisiert die Fristverlängerung für ERs im Rahmen des MTCTE-Verfahrens
Marktzugang
 Vor Stunden
EU billigt neue Entscheidung für LPD-S im Frequenzbereich 862-870 MHz und ändert mehrere bestehende Entscheidungen
 Vor Stunden
Indien gibt Aktualisierung der Anforderungen für die PON-Familie von Breitbandgeräten gemäß MTCTE bekannt.
 Vor Stunden
China ändert Cybersicherheitsgesetz: Neuer Fokus auf KI und Betreiberverantwortung
 Vor Stunden
Die EU-Verordnung zur Ergänzung der Richtlinie 2014/53/EU tritt in Kraft
 Vor Stunden
Korea überarbeitet EMV-Standards teilweise
 Vor Stunden
Indien aktualisiert die Fristverlängerung für ERs im Rahmen des MTCTE-Verfahrens
 Vor Stunden
EU billigt neue Entscheidung für LPD-S im Frequenzbereich 862-870 MHz und ändert mehrere bestehende Entscheidungen
 Vor Stunden
Indien gibt Aktualisierung der Anforderungen für die PON-Familie von Breitbandgeräten gemäß MTCTE bekannt.
 Vor Stunden
China ändert Cybersicherheitsgesetz: Neuer Fokus auf KI und Betreiberverantwortung
 Vor Stunden
Die EU-Verordnung zur Ergänzung der Richtlinie 2014/53/EU tritt in Kraft

Kontakt

Vielen Dank! Ihre Einreichung wurde erhalten!
Hoppla! Beim Absenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten.