
Die EU-Kommission hat zwei Verordnungen zu Kühlgeräten erlassen.
Der erste ist der Verordnung (EU) 2019/2019 der Kommission vom Oktober 2019Die Verordnung betrifft Ökodesign-Anforderungen an Kühlgeräte. Sie hebt die Verordnung (EG) Nr. 643/2009 der Kommission „Zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltskühlgeräten“ auf.
Die Verordnung (EU) 2019/2019 ist in Kraft getreten ab 1. März 2021Sie enthält Ökodesign-Anforderungen für netzbetriebene Kühlgeräte mit einem Gesamtvolumen von mehr als 10 Litern und höchstens 1 500 Litern. Wenn Sie diese Kühlgeräte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen möchten, sollten Sie daher die Anforderungen dieser Verordnung beachten.
Die Verordnung 2019/2019 der Kommission enthält vier Arten von Ökodesign-Anforderungen:
Hinsichtlich der Anforderungen an die Energieeffizienz beachten Sie bitte, dass die Werte des maximalen Energieeffizienzindex (EEI) von Kühlgeräten, die ab März 2021 wird geändert von März 2024 wie folgt:
Es gibt einen Teil der ...

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Einige Funktionsanforderungen gelten nicht für Kombigeräte mit einem elektromechanischen Thermostat und einem Kompressor, die nicht mit einer elektronischen Steuerplatine ausgestattet sind. bis 1. März 2024. Dazu gehören die folgenden:
Der zweite ist der Verordnung (EU) 2019/2016 der Kommission zur Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten. Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1060/2010 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltskühlgeräten wurde aufgehoben. Sie legt Energieeffizienzklassen und die Energieverbrauchskennzeichnung für Kühlgeräte fest:

Das Etikett sollte folgendes Design haben:
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Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team. Es gibt einen Teil der ...
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