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EU setzt überarbeitete Energieeffizienzanforderungen für Kühlgeräte um
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EU setzt überarbeitete Energieeffizienzanforderungen für Kühlgeräte um

EU setzt überarbeitete Energieeffizienzanforderungen für Kühlgeräte um

Die EU-Kommission hat zwei Verordnungen zu Kühlgeräten erlassen.

Der erste ist der Verordnung (EU) 2019/2019 der Kommission vom Oktober 2019Die Verordnung betrifft Ökodesign-Anforderungen an Kühlgeräte. Sie hebt die Verordnung (EG) Nr. 643/2009 der Kommission „Zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltskühlgeräten“ auf.

Die Verordnung (EU) 2019/2019 ist in Kraft getreten ab 1. März 2021Sie enthält Ökodesign-Anforderungen für netzbetriebene Kühlgeräte mit einem Gesamtvolumen von mehr als 10 Litern und höchstens 1 500 Litern. Wenn Sie diese Kühlgeräte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen möchten, sollten Sie daher die Anforderungen dieser Verordnung beachten.

Die Verordnung 2019/2019 der Kommission enthält vier Arten von Ökodesign-Anforderungen:

  • Anforderungen an die Energieeffizienz
  • Funktionale Anforderungen
  • Anforderungen an die Ressourceneffizienz
  • Informationspflichten

Hinsichtlich der Anforderungen an die Energieeffizienz beachten Sie bitte, dass die Werte des maximalen Energieeffizienzindex (EEI) von Kühlgeräten, die ab März 2021 wird geändert von März 2024 wie folgt:

Es gibt einen Teil der ...

Es gibt einen Teil der ...

Einige Funktionsanforderungen gelten nicht für Kombigeräte mit einem elektromechanischen Thermostat und einem Kompressor, die nicht mit einer elektronischen Steuerplatine ausgestattet sind. bis 1. März 2024. Dazu gehören die folgenden:

  • Jede Schnellgefrieranlage sollte über eine Funktion verfügen, die nach höchstens 72 Stunden automatisch zu den vorherigen normalen Lagerbedingungen zurückkehrt
  • Die Wintereinstellungen sollten die gefrorenen Kammern automatisch auf der richtigen Temperatur halten

Der zweite ist der Verordnung (EU) 2019/2016 der Kommission zur Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten. Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1060/2010 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltskühlgeräten wurde aufgehoben. Sie legt Energieeffizienzklassen und die Energieverbrauchskennzeichnung für Kühlgeräte fest:



Das Etikett sollte folgendes Design haben:

Es gibt einen Teil der ...

Label für Kühlgeräte, ausgenommen Weinlagergeräte

Es gibt einen Teil der ...

Es gibt einen Teil der ...

Etikett für Weinlagergeräte

Es gibt einen Teil der ...


Es gibt einen Teil der ...

Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team. Es gibt einen Teil der ...

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18. März 2021

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