
Die Europäische Union hat ihre Vorschriften für Batterien und Altbatterien gemäß der Verordnung (EU) 2023/1542 erheblich geändert. Diese am 28. Juli 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Verordnung ändert die Richtlinie 2008/98/EG und die Verordnung (EU) 2019/1020 und hebt die Richtlinie 2006/66/EG auf. Diese Änderungen, die am 17. August 2023 in Kraft traten, werden erhebliche Auswirkungen auf die Batterieindustrie in der EU haben.
Die Verordnung gilt für alle Batteriekategorien, die in der EU hergestellt oder importiert und in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, darunter:
Sie gilt auch für Batterien, die in Produkte eingebaut oder diesen hinzugefügt werden. Produkte mit nicht trennbaren Batteriepacks fallen ebenfalls unter diese Verordnung.
Für Produkte, die als nicht trennbare Batteriepakete vermarktet werden und vom Endbenutzer weder zerlegt noch geöffnet werden können, gelten die gleichen gesetzlichen Anforderungen wie für einzelne Batterien.
Die Anhänge decken ein breites Spektrum wichtiger Leitlinien ab, darunter:
Die Verordnung (EU) 2023/1542 tritt zwar offiziell am 17. August 2023 in Kraft, sieht jedoch einen gestaffelten Zeitplan für die Anwendung ihrer verschiedenen Bestimmungen vor, um einen reibungslosen Übergang für die Beteiligten zu gewährleisten. Die vollständige Anwendbarkeit der Verordnung ist geplant für den 18. Februar 2024, aber für bestimmte Klauseln gelten unterschiedliche Umsetzungszeitpläne, wie unten aufgeführt:
Trotz der neuen Regelung bleibt die Richtlinie 2006/66/EG bis zum 18. August 2025 gültig. Darüber hinaus gelten bestimmte Bestimmungen:
Es gibt einen Teil der ...
Um ein umfassendes Verständnis dieser regulatorischen Änderungen und ihrer möglichen Auswirkungen zu erhalten, können Sie auf den vollständigen Text der Verordnung (EU) 2023/1542 zugreifen. werden auf dieser Seite erläutert.

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Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team.Es gibt einen Teil der ...
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