>  
EU führt Änderungen der Batterieverordnung ein
  >  
EU führt Änderungen der Batterieverordnung ein

EU führt Änderungen der Batterieverordnung ein

Die Europäische Union hat ihre Vorschriften für Batterien und Altbatterien gemäß der Verordnung (EU) 2023/1542 erheblich geändert. Diese am 28. Juli 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Verordnung ändert die Richtlinie 2008/98/EG und die Verordnung (EU) 2019/1020 und hebt die Richtlinie 2006/66/EG auf. Diese Änderungen, die am 17. August 2023 in Kraft traten, werden erhebliche Auswirkungen auf die Batterieindustrie in der EU haben.

Geltungsbereich und Besonderheiten der Verordnung:

1. Anwendbarkeit auf verschiedene Batterietypen:

Die Verordnung gilt für alle Batteriekategorien, die in der EU hergestellt oder importiert und in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, darunter:

  • Tragbare Batterien
  • Starter-, Beleuchtungs- und Zündbatterien (SLI)
  • Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT)
  • Batterien für Elektrofahrzeuge
  • Industriebatterien

Sie gilt auch für Batterien, die in Produkte eingebaut oder diesen hinzugefügt werden. Produkte mit nicht trennbaren Batteriepacks fallen ebenfalls unter diese Verordnung.

2. Vorschriften für nicht trennbare Batteriepacks

Für Produkte, die als nicht trennbare Batteriepakete vermarktet werden und vom Endbenutzer weder zerlegt noch geöffnet werden können, gelten die gleichen gesetzlichen Anforderungen wie für einzelne Batterien.

3. Kategorisierung und Compliance
  • Bei Batterien, die mehreren Kategorien zugeordnet sind, gilt die Kategorie mit den strengsten Anforderungen.
  • Auch Batterien, die vom Endnutzer mithilfe von Bausätzen selbst zusammengebaut werden können, fallen unter diese Regelung.
4. Umfassende Anforderungen und Bestimmungen
  • Die Verordnung schreibt Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen, eine klare Kennzeichnung und Markierung sowie detaillierte Informationen zur Batteriekonformität vor.
  • Es beschreibt die Verfahren zur Konformitätsbewertung und definiert die Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure.
5. Informative Anhänge

Die Anhänge decken ein breites Spektrum wichtiger Leitlinien ab, darunter:

  • Substanzbeschränkungen
  • Berechnung des CO2-Fußabdrucks
  • elektrochemische Leistungs- und Haltbarkeitsparameter für tragbare Batterien für den allgemeinen Gebrauch
  • Anforderungen an die elektrochemische Leistung und Haltbarkeit von LMT-Batterien, Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und Batterien für Elektrofahrzeuge
  • Sicherheitsstandards
  • Gesundheitszustand und erwartete Lebensdauer der Batterien
  • erforderliche Inhalte der EU-Konformitätserklärung
  • Listen von Rohstoffen und Risikokategorien
  • Berechnung der Sammelquoten für Geräte- und LMT-Altbatterien
  • Anforderungen an Lagerung, Behandlung und Recycling
  • erforderliche Batteriepassinhalte
  • Mindestanforderungen für den Versand gebrauchter Batterien

Wichtige Zeitpläne und Übergangsbestimmungen

Die Verordnung (EU) 2023/1542 tritt zwar offiziell am 17. August 2023 in Kraft, sieht jedoch einen gestaffelten Zeitplan für die Anwendung ihrer verschiedenen Bestimmungen vor, um einen reibungslosen Übergang für die Beteiligten zu gewährleisten. Die vollständige Anwendbarkeit der Verordnung ist geplant für den 18. Februar 2024, aber für bestimmte Klauseln gelten unterschiedliche Umsetzungszeitpläne, wie unten aufgeführt:

1. Aufgeschobene Anwendung bestimmter Artikel
  • Artikel 11 (Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien und LMT-Batterien) wird erst ab dem 18. Februar 2027 anwendbar sein
  • Artikel 17 und die Gesamtheit von Kapitel VI (Konformitätsbewertungsverfahren) werden auf den 18. August 2024 verschoben
  • Die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren hinsichtlich der Anforderungen in Artikel 7 und 8 wird um 12 Monate nach der ersten Veröffentlichung der Liste aufgeschoben, die in Artikel 30 (2).
  • Kapitel VIII (Entsorgung von Altbatterien) wird auf den 18. August 2025 verschoben.
2. Fortgeltung der Richtlinie 2006/66/EG:

Trotz der neuen Regelung bleibt die Richtlinie 2006/66/EG bis zum 18. August 2025 gültig. Darüber hinaus gelten bestimmte Bestimmungen:

  • Artikel 11 (Rücknahme von Altbatterien und Altakkumulatoren) dauert bis zum 18. Februar 2027.
  • Artikel 12 Absätze 4 und 5 (Behandlung und Recycling) bleiben bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft. Die Verpflichtung zur Übermittlung von Daten an die Kommission gemäß diesem Artikel wird jedoch bis zum 30. Juni 2027 verlängert.
  • Artikel 21 (2) (Kennzeichnung) gilt weiterhin bis zum 18. August 2026.

Es gibt einen Teil der ...

Um ein umfassendes Verständnis dieser regulatorischen Änderungen und ihrer möglichen Auswirkungen zu erhalten, können Sie auf den vollständigen Text der Verordnung (EU) 2023/1542 zugreifen. werden auf dieser Seite erläutert.

Es gibt einen Teil der ...

Es gibt einen Teil der ...

Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team.Es gibt einen Teil der ...

GMA Consult Gruppe bietet einen vollständigen Zyklus internationaler Typgenehmigungen und globaler Marktzugangsdienste für IT, Telekommunikation, und industrielle Elektroprodukte weltweit. Mit ausgewiesener Expertise in weltweiten Vorschriften, Compliance, Zertifizierung und Konformitätsbewertung kann die GMA Consult Group Ihrem Unternehmen helfen, den Marktzugang zu beschleunigen, und das nahezu ohne Aufwand Ihrerseits.

Benötigen Sie einen eigenen Leitfaden zur Welt der Zertifizierungen und Zulassungen? Kontaktieren Sie uns gerne über info@gma.trade.

November 28, 2023

Aktuelle News

Sicherheit
 Vor Stunden
Indien veröffentlicht Vorschriften für stromsparende Innengeräte und sehr stromsparende Außengeräte.
Sicherheit
 Vor Stunden
Usbekistan aktualisiert die technischen Vorschriften zur Sicherheit einiger Produkte
RoHS
 Vor Stunden
Usbekistan verschiebt Entscheidung über RoHS-Anforderungen
 Vor Stunden
EU verabschiedet neue Ökodesign-Verordnung für externe Stromversorgungen
 Vor Stunden
Korea gibt Überarbeitung der nationalen Rundfunk- und Kommunikationsstandards bekannt
 Vor Stunden
Korea überarbeitet EMV-Standards teilweise
 Vor Stunden
Indien veröffentlicht Vorschriften für stromsparende Innengeräte und sehr stromsparende Außengeräte.
 Vor Stunden
Usbekistan aktualisiert die technischen Vorschriften zur Sicherheit einiger Produkte
 Vor Stunden
Usbekistan verschiebt Entscheidung über RoHS-Anforderungen
 Vor Stunden
EU verabschiedet neue Ökodesign-Verordnung für externe Stromversorgungen
 Vor Stunden
Korea gibt Überarbeitung der nationalen Rundfunk- und Kommunikationsstandards bekannt
 Vor Stunden
Korea überarbeitet EMV-Standards teilweise

Kontakt

Vielen Dank! Ihre Einreichung wurde erhalten!
Hoppla! Beim Absenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten.