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Die EU aktualisiert die Kategorisierung von Produkten mit digitalen Elementen im Hinblick auf die Verordnung (EU) 2024/2847.
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Die EU aktualisiert die Kategorisierung von Produkten mit digitalen Elementen im Hinblick auf die Verordnung (EU) 2024/2847.

Die EU aktualisiert die Kategorisierung von Produkten mit digitalen Elementen im Hinblick auf die Verordnung (EU) 2024/2847.

Die Europäische Kommission hat am 1. Dezember 2025 die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2392 veröffentlicht. Diese Verordnung enthält wichtige technische Beschreibungen für „wichtige“ und „kritische“ Produkte mit digitalen Elementen gemäß der Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen. Ziel der Verordnung ist es, zu verdeutlichen, welche Produkte in die strengeren Konformitätskategorien der Verordnung (EU) 2024/2847 fallen.

Die Produktklassifizierung basiert auf dem Cybersicherheitsrisiko, und die Verordnung sieht eine detaillierte technische Prüfung für zwei Kategorien vor:

  • Wichtige Produkte (Anhang III), die ein Prüfverfahren nach EU-Vorschriften oder eine Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer vollständigen Qualitätssicherung erfordern; 
  • Kritische Produkte (Anhang IV), die möglicherweise eine obligatorische EU-Cybersicherheitszertifizierung erfordern.

Das Hauptprinzip des Vertriebs digitaler Produkte liegt nicht in den Nebenaspekten der Produkte, sondern in der Kernfunktionalität.

Wenn ein Produkt Merkmale aufweist, die denen ähneln, die als „Wichtig“ oder „Kritisch“ aufgeführt sind, diese aber nicht seine Hauptfunktion darstellen, dann sollte es nicht als der technischen Beschreibung dieser Produktkategorie entsprechend angesehen werden und unterliegt daher nicht den strengeren Anforderungen.

Netzwerkgeräte mit integrierter Firewall können beispielsweise nicht als „Firewall“ (Wichtige Klasse II) eingestuft werden, da ihre Hauptfunktion die Weiterleitung des Datenverkehrs ist. Eine integrierte Firewall stellt zwar eine zusätzliche Sicherheitsfunktion dar, das Produkt selbst ist jedoch lediglich ein Router. Wird das Produkt jedoch als „Hardware-Firewall“ vermarktet, fällt es gemäß der Verordnung (EU) 2024/2847 in die Kategorie „Wichtige Klasse II“.

Ist Ihr Gerät multifunktional, sollten Sie seinen Hauptzweck aus Nutzersicht definieren. Dies entscheidet darüber, ob eine strengere Konformitätsbewertung (wie für wichtige Produkte) erforderlich ist oder ob das Standardverfahren (Selbstbewertung) ausreicht.

Die detaillierten technischen Beschreibungen sind über die Link

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20. März 2026

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