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Eurasische Wirtschaftskommission vereinfacht Anforderungen für Strick- und Häkelstoffe
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Eurasische Wirtschaftskommission vereinfacht Anforderungen für Strick- und Häkelstoffe

Eurasische Wirtschaftskommission vereinfacht Anforderungen für Strick- und Häkelstoffe

Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWG) hat den Beschluss „Zur Festlegung der Einfuhrzölle des einheitlichen Zolltarifs der Eurasischen Wirtschaftsunion für bestimmte Arten von Strick- und Häkelwaren“ verabschiedet.

Gemäß dieser Entscheidung wird der Zollsatz für Artikel mit dem EAEU-HS-Code 6002 40 000 0, nämlich: Gewirkte oder gehäkelte Stoffe mit einer Breite von nicht mehr als 30 cm, die gewichtsmäßig 5 % oder mehr Elastomergarn, jedoch keinen Gummifaden enthalten, reduziert bis zu 0 %Diese Maßnahme wird vorübergehend angewendet.

Diese Entscheidung wurde getroffen, um die Produktion von Miederwaren in der EAWU zu etablieren. Derzeit werden in der EAWU keine Textilien mit diesen Eigenschaften hergestellt. Es ist geplant, diese künftig in Russland herzustellen. In diesem Zusammenhang haben interessierte Hersteller und Verbraucher während der zollfreien Zeit die Möglichkeit, technologische Anforderungen an Textilien und Prototypen zu vereinbaren. Diese werden in die Produktion der Textilien in der EAWU einfließen.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Entscheidung am 17. Mai 2021 offiziell veröffentlicht wurde und wirksam ist vom 27. Mai 2021 bis 31. Dezember 2021Es gibt einen Teil der ...

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Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team. Es gibt einen Teil der ...

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1. Juni 2021

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