Die Europäische Kommission hat am 3. Juni 2021 die Richtlinie (EU) 2021/903 der Kommission erlassen. Diese Richtlinie ist ab dem 24. Juni 2021 in Kraft getreten und ändert die Spielzeugsicherheitsrichtlinie 2009/48/EG. Das Dokument betrifft bestimmte Anforderungen an Anilin in Textil-, Leder-Spielzeugmaterialien und Fingerfarben.
Daher werden in Anlage C des Anhangs II der Richtlinie 2009/48/EG die Grenzwerte für Anilin (CAS-Nr. 62-53-3) in Spielzeug, das für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist, oder in anderem Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden, wie folgt ergänzt:
Die Bestimmungen dieser Richtlinie werden für die Mitgliedstaaten ab dem 5. Dezember 2022 verbindlich.
Den vollständigen Text der Richtlinie (EU) 2021/903 der Kommission finden Sie hier.
Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team erstellt.
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