Heutzutage sind drahtlose Technologien ein fester Bestandteil unseres Lebens. Die meisten Menschen haben Mobiltelefone, Smartwatches oder Fitness-Tracker, Laptops und Tablets. Für Kinder werden viele drahtlose Spielzeuge auf dem Markt angeboten. Jüngste Forschungen haben gezeigt, dass die Cybersicherheit von drahtlosen Geräten ein großes Problem darstellt. Deshalb hat die Europäische Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Funkanlagenrichtlinie RED (2014/53/EU) ausgearbeitet, um das Leben der Verbraucher vor Cyberbedrohungen zu schützen.
Der delegierte Rechtsakt zielt darauf ab, die Hersteller zu veranlassen, Funktionen für die Geräte einzurichten, die dies ermöglichen:
Der delegierte Rechtsakt soll durch einen Cyber Resilience Act ergänzt werden. Außerdem soll die Europäische Normungsorganisation eine Reihe von Normen zu Cybersicherheitsthemen erstellen, die den Herstellern helfen, die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Die Kommission beabsichtigt, den delegierten Rechtsakt innerhalb einer zweimonatigen Prüfungsfrist in Kraft zu setzen, falls es keine Einwände von Seiten des Rates und des Parlaments gibt.
Außerdem wird den Herstellern eine Übergangsfrist von 30 Monaten eingeräumt, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Somit werden die gesicherten Geräte etwa Mitte 2024 auf dem EU-Markt verfügbar sein.
Den delegierten Rechtsakt finden Sie hier.
Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team erstellt.
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