
Drahtlose Technologien sind heute fester Bestandteil unseres Alltags. Die meisten Menschen besitzen Mobiltelefone, Smartwatches oder Fitnesstracker, Laptops und Tablets. Für Kinder gibt es zahlreiche kabellose Spielzeuge. Jüngste Untersuchungen haben gezeigt, dass die Cybersicherheit von drahtlosen Geräten ein großes Problem darstellt. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission eine delegierte Verordnung zur Funkanlagenrichtlinie RED (2014/53/EU) entwickelt, um Verbraucher vor Cyberbedrohungen zu schützen.
Ziel des delegierten Rechtsakts ist es, die Hersteller zu verpflichten, Funktionen für die Geräte einzurichten, die:
Der delegierte Rechtsakt soll durch einen Cyber-Resilienz-Gesetz ergänzt werden. Darüber hinaus soll die Europäische Normungsorganisation (ENO) eine Reihe von Normen zu Cybersicherheitsthemen entwickeln, die Herstellern helfen, die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Die Kommission plant, den delegierten Rechtsakt innerhalb einer zweimonatigen Prüffrist in Kraft zu setzen, falls es von Seiten des Rates und des Parlaments keine Einwände gibt.
Den Herstellern wird außerdem eine Übergangsfrist von 30 Monaten eingeräumt, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Somit werden die gesicherten Geräte auf dem EU-Markt verfügbar sein. Mitte 2024.
Es gibt einen Teil der ...
Den delegierten Rechtsakt finden Sie hier.

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Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team.Es gibt einen Teil der ...
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