
Die georgische Regierung hat die technischen Vorschriften „Regeln für die Energiekennzeichnung von Haushaltslüftungsgeräten“ verabschiedet. Die technischen Vorschriften legen Anforderungen an die Kennzeichnung und die dazugehörigen Informationen für Haushaltslüftungsgeräte fest.
Die technische Regelung trifft nicht auf ... zu:
a) einfachwirkende Lüftungsgeräte (mit Luftpump- oder Zuluftfunktion) mit einer Leistungsaufnahme von weniger als 30W
b) Lüftungsgeräte, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen sind
c) Lüftungsgeräte, die für den Notfalleinsatz für einen kurzen Zeitraum vorgesehen sind
d) Lüftungsgeräte, die unter folgenden Bedingungen betrieben werden:
e) Lüftungsgeräte, die einen Wärmetauscher und eine Wärmepumpe zur Wärmerückgewinnung enthalten oder zusammen mit einem Wärmerückgewinnungssystem zusätzlich die Möglichkeit zur Übertragung oder Abfuhr von Wärme bieten, mit Ausnahme der Wärmeübertragung zum Schutz vor Einfrieren oder Auftauen
f) Hauben
Jedes auf den Markt gebrachte Wohnraumlüftungsgerät muss an der äußeren Vorder- oder Oberseite des Produkts gut sichtbar mit einem Energielabel versehen sein.
Beim Fernabsatz muss der Lieferant die Wohnraumlüftungsanlage mit folgenden Angaben in georgischer Sprache versehen:
a) Energieintensitätsklasse
b) spezifischer Energieverbrauch in kWh/(m2 pro Jahr) für jede Klimazone
c) maximale Durchflussrate, m3/h
d) Schallleistungspegel in dB
Beim Online-Verkauf muss das vom Lieferanten bereitgestellte elektronische Etikett auf dem Bildschirm neben dem Produktpreis angezeigt werden. Die Größe des Etiketts muss klar und verständlich sein. Das Etikett kann auf dem eingebauten Bildschirm angezeigt werden. In diesem Fall sollte es beim ersten Mausklick, der ersten Mausbewegung oder beim Zoomen eines Bildes auf einem Touchscreen erscheinen.

Das Etikett muss folgende Informationen enthalten:
I – Markenname des Lieferanten
II – Vom Lieferanten vergebene Modellkennung
III – Energieeffizienzklasse für ein „durchschnittliches“ Klima
IV – Schallleistungspegel, in dB
V – Maximale Durchflussrate in m3/h, begleitet von einem einzelnen Pfeil, der eine Einweglüftungseinheit anzeigt
Es gibt einen Teil der ...

Das Etikett muss folgende Informationen enthalten:
I – Markenname des Lieferanten
II – Vom Lieferanten vergebene Modellkennung
III – Energieeffizienzklasse für ein „durchschnittliches“ Klima
IV – Schallleistungspegel, in dB
V – Maximale Durchflussrate in m3/h, begleitet von zwei Pfeilen in entgegengesetzte Richtungen, was auf eine Zweiwege-Lüftungseinheit hinweist
Es gibt einen Teil der ...
Etiketten müssen mindestens 75 mm breit und 150 mm hoch sein. Bei größerem Format muss die Proportion des Inhalts den oben genannten Merkmalen entsprechen.
Der Lieferant ist verpflichtet, jedes Wohnraumlüftungsgerät mit Folgendem auszustatten:
Zur Darstellung dieser Informationen werden die spezifischen Energieverbrauchsklassen gemäß der folgenden Tabelle ermittelt:

Der spezifische Energieverbrauch, der jährliche Stromverbrauch, die jährliche Wärmeeinsparung, der maximale Verbrauch und der Schallleistungspegel werden gemäß den in der technischen Vorschrift selbst festgelegten technischen Kontroll- und Berechnungsmethoden ermittelt.
Das technische Regelwerk tritt in Kraft am Dezember 31, 2025.
Den Originaltext der technischen Regelung in Georgisch finden Sie hier.
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