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Hongkong aktualisiert eine Reihe technischer Kriterien für Funkzugangsnetzausrüstung
Das Office of the Communications Authority (OFCA) von Hongkong hat die Typgenehmigungskriterien für die folgenden Arten von Funkzugangsnetzgeräten aktualisiert:
5G New Radio (NR)-Basisstationsausrüstung (BS), die auf Frequenzbändern unterhalb des 6-GHz-Bands von BS Typ 1-C und BS Typ 1-H1 betrieben wird
Neue 5G-Funkgeräte, die unterhalb des 6-GHz-Bands betrieben werden
5G neue Funkgeräte für den Interworking-Betrieb mit anderen Funkgeräten
5G NR, E-UTRA, UTRA und GSM/EDGE Multi-Standard-Radios (MSR) Basisstationsausrüstung, die unter 6 GHz betrieben wird
Basisstationsausrüstung mit hybridem Aktivantennensystem (AAS), die einzelnes RAT-UTRA, einzelnes RATE-UTRA und Multistandard-Funk (UTRA, E-UTRA, 5G NR) unterstützt und auf Frequenzbändern unter 6 GHz betrieben wird Es gibt einen Teil der ...
Die technischen Anforderungen für die oben genannten Geräte basieren auf dem 3rd Generation Partnership Project. Die technischen Spezifikationen sind wie folgt:
Die Ausrüstung der 5G New Radio (NR)-Basisstation (BS) muss die folgenden relevanten Bestimmungen einhalten:
- 3GPP TS 38.141-1 „3rd Generation Partnership Project; Technical Specification Group RAN; NR; Konformitätstests für Basisstationen (BS), Teil 1: Durchgeführte Konformitätstests“ - 3GPP TS 38.141-2 „3rd Generation Partnership Project; Technical Specification Group RAN; NR; Konformitätsprüfung von Basisstationen (BS), Teil 2: Konformitätsprüfung für abgestrahlte Signale“
Neue 5G-Funkgeräte sollten die entsprechenden Klauseln befolgen:
- 3GPP TS 38.521-1 „Partnerschaftsprojekt der dritten Generation; Technical Specification Group Radio Access Network; NR; Konformitätsspezifikation für Benutzergeräte (UE); Funkübertragung und -empfang; Teil 1: Range 1 Standalone“
Neue 5G-Funkbenutzergeräte für den Interworking-Betrieb mit anderen Funkgeräten sollten die entsprechenden Klauseln befolgen:
- 3GPP TS 38.521-3 „Partnerschaftsprojekt der dritten Generation; Technical Specification Group Radio Access Network; NR; Konformitätsspezifikation für Benutzergeräte (UE); Funkübertragung und -empfang; Teil 3: Interworking-Betrieb mit anderen Funkgeräten im Bereich 1 und 2“
Basisstationsausrüstung für 5G NR-, E-UTRA-, UTRA- und GSM/EDGE-Multistandard-Radios (MSR) sollte die entsprechenden Klauseln befolgen:
- 3GPP TS 37.104 „Partnerschaftsprojekt der 3. Generation; Technical Specification Group Radio Access Network; NR, E-UTRA, UTRA und GSM/EDGE; Funkübertragung und -empfang von MultiStandard Radio (MSR)-Basisstationen (BS)“
AAS-Basisstationsausrüstung sollte die entsprechenden Klauseln befolgen:
- 3GPP TS 37.145-1 „Partnerschaftsprojekt der 3. Generation; Technical Specification Group Radio Access Network; Konformitätsprüfung von Basisstationen (BS) mit aktivem Antennensystem (AAS); Teil 1: Durchgeführte Konformitätsprüfung“ - 3GPP TS 37.145-2 „Partnerschaftsprojekt der 3. Generation; Technical Specification Group Radio Access Network; Konformitätsprüfung von Basisstationen (BS) für aktive Antennensysteme (AAS); Teil 2: Konformitätsprüfung für abgestrahlte Signale“ Es gibt einen Teil der ...
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Typabnahmekriterien um offizielle Dokumente handelt, die die bewerteten Parameter für verschiedene Gerätetypen enthalten und den interessierten Parteien zum besseren Verständnis der relevanten Anforderungen dienen können.
Die Typ-Abnahmekriterien für die oben genannten Geräte finden Sie unter den folgenden Links:
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