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Hongkong aktualisiert eine Reihe technischer Kriterien für Funkzugangsnetzgeräte
Das Office of the Communications Authority (OFCA) von Hongkong hat die Typannahmekriterien für die folgenden Arten von Funkzugangsnetzgeräten aktualisiert:
5G-NR-Basisstationen (BS), die in Frequenzbändern unter 6 GHz des BS-Typs 1-C und des BS-Typs 1-H1 betrieben werden
Neue 5G-Funkgeräte, die unterhalb des 6-GHz-Bands betrieben werden
Neue 5G-Funkgeräte für das Interworking mit anderen Funkgeräten
5G NR, E-UTRA, UTRA und GSM/EDGE-Multistandard-Funkgeräte (MSR) für Basisstationen, die unterhalb von 6 GHz arbeiten
Hybride Basisstationen mit aktivem Antennensystem (AAS), die Single RAT UTRA, Single RATE-UTRA und Multistandard-Funk (UTRA, E-UTRA, 5G NR) unterstützen und in Frequenzbändern unter 6 GHz arbeiten
Die technischen Anforderungen für die oben genannten Geräte basieren auf den technischen Spezifikationen des Partnerschaftsprojekts der dritten Generation:
5G New Radio (NR) Basisstation (BS) Geräte sollten die relevanten Klauseln von:
- 3GPP TS 38.141-1 "3rd Generation Partnership Project; Technical Specification Group RAN; NR; Base Station (BS) Conformance Testing, Part 1: Conducted Conformance Testing" - 3GPP TS 38.141-2 "3rd Generation Partnership Project; Technical Specification Group RAN; NR; Base Station (BS) Conformance Testing, Part 2: Radiated Conformance Testing"
5G New Radio User Equipment (Neue Funk-Benutzergeräte) sollte die relevanten Klauseln von:
- 3GPP TS 38.521-1 "Third Generation Partnership Project; Technical Specification Group Radio Access Network; NR; User Equipment (UE) conformance specification; Radio transmission and reception; Part 1: Bereich 1 Standalone"
5G New Radio User Equipment for Interworking Operation with other radios should follow the relevant clauses of:
- 3GPP TS 38.521-3 "Third Generation Partnership Project; Technical Specification Group Radio Access Network; NR; User Equipment (UE) conformance specification; Radio transmission and reception; Part 3: Range 1 and Range 2 Interworking operation with other radios"
5G NR, E-UTRA, UTRA UND GSM/EDGE-Multistandard-Funkgeräte (MSR) Basisstationsausrüstungen sollten den einschlägigen Klauseln der folgenden Normen entsprechen:
- 3GPP TS 37.104 "3rd Generation Partnership Project; Technical Specification Group Radio Access Network; NR, E-UTRA, UTRA und GSM/EDGE; MultiStandard Radio (MSR) Base Station (BS) radio transmission and reception".
AAS-Basisstationseinrichtungen sollten die einschlägigen Bestimmungen von
- 3GPP TS 37.145-1 "3rd Generation Partnership Project; Technical Specification Group Radio Access Network; Active Antenna System (AAS) Base Station (BS) conformance testing; Part 1: Conducted conformance testing" - 3GPP TS 37.145-2 "3rd Generation Partnership Project; Technical Specification Group Radio Access Network; Active Antenna System (AAS) Base Station (BS) conformance testing; Part 2: Radiated conformance testing"
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Abnahmekriterien um offizielle Dokumente handelt, die die bewerteten Parameter für verschiedene Gerätetypen enthalten und von den interessierten Parteien zum besseren Verständnis der entsprechenden Anforderungen verwendet werden können.
Die Zulassungskriterien für die oben genannten Geräte finden Sie über die unten stehenden Links:
Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team erstellt.
GMA Consult Gruppe bietet einen vollständigen Zyklus internationaler Typenzulassungen und globaler Marktzugangsdienste für IT-, Telekommunikations- und industrielle Elektroprodukte in allen Ländern der Welt. Mit bewährtem Fachwissen in Bezug auf weltweite Vorschriften, Konformität, Zertifizierung und Konformitätsbewertung kann die GMA Consult Group Ihrem Unternehmen helfen, den Zugang zu jedem Markt zu beschleunigen, ohne dass Sie selbst etwas dafür tun müssen.
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31. Dezember 2021
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