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Das indische Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie (MeitY) hat am 1. Oktober 2020 die Benachrichtigung mit der Liste der Elemente herausgegeben, die unter die obligatorische Registrierungsanordnung in Phase V fallen.
Gemäß dieser Benachrichtigung werden dem Anhang der Verordnung über Elektronik- und Informationstechnologiegüter (Anforderungen an die obligatorische Registrierung) von 2012 neue Produktkategorien hinzugefügt.
Die folgenden Produktkategorien wurden in Phase V hinzugefügt:

Daher wurde die Liste der Produkte, die für den Zugang zum indischen Markt eine obligatorische Zulassung gemäß BIS-Standards benötigen, um sieben Kategorien erweitert.
Die Bestimmungen der Verordnung „Electronics and Information Technology Goods (Requirements for Compulsory Registration) Order, 2012“ gelten für die oben genannten Produkte, die ab dem 1. April 2021 in Phase V in den Anhang aufgenommen werden.
Der vollständige Text der Benachrichtigung ist verfügbar werden auf dieser Seite erläutert.
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