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Das indische Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie hat 12 neue Produktkategorien angekündigt, die der Liste der Elektronik- und Informationstechnologiegüter hinzugefügt werden sollen:

Somit gibt es derzeit 56 Produktkategorien, für die eine Registrierungspflicht besteht, um Zugang zum indischen Markt zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass für die zwölf Produktkategorien eine Übergangsfrist von maximal drei Monaten ab dem Datum der Gültigkeit der Verordnung gilt. Innerhalb dieser Frist haben Vertreter ausländischer Hersteller mit Verbindungs- oder Niederlassungen in Indien die Möglichkeit, in den Häfen Standardmarken mit eindeutigen Registrierungsnummern für die Zollabfertigung von Waren anzubringen.
Der vollständige Text der Mitteilung des Ministeriums ist verfügbar über die Link.
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