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Indonesien legt neue Zertifizierungsanforderungen für Telekommunikationsgeräte fest
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Indonesien legt neue Zertifizierungsanforderungen für Telekommunikationsgeräte fest

Indonesien legt neue Zertifizierungsanforderungen für Telekommunikationsgeräte fest

Die indonesische Generaldirektion für Post und Informationsressourcen und -ausrüstung (SDPPI) hat die Verordnung Nr. 16 von 2018 mit Datum vom 31. Dezember 2018 erlassen. Diese Verordnung wurde verabschiedet, um die Wirksamkeit von Zertifizierungsdiensten für Telekommunikationsgeräte zu verbessern und die Qualität handelsüblicher Telekommunikationsgeräte zu gewährleisten.

Die Verordnung trat am 1. Januar 2019 in Kraft.

Gemäß dieser Verordnung muss der Hersteller das Etikett und den QR-Code entsprechend dem erhaltenen Zertifikat auf dem Telekommunikationsgerät und seiner Verpackung anbringen.

Das Beispiel des Etiketts ist unten:

Woher, Zertifikatsnummer ist eine Nummer des für das Produkt ausgestellten Zertifikats.

PLG-ID-Nummer ist eine eindeutige Registrierungsnummer des Zertifikatsinhabers

Ist eine Anbringung des Etiketts am Gerät nicht möglich, kann es nur auf der Verpackung angebracht werden.

Auch am Telekommunikationsgerät (ausgenommen SRD) muss ein Warnschild angebracht sein.

Das Beispiel des Warnschildes ist unten:

Die Notiz sagt: „Änderungen an Telekommunikationsgeräten sind verboten. Sie können elektromagnetische Störungen in der Umgebung verursachen.“

Bitte beachten Sie, dass der Zertifikatsinhaber die ordnungsgemäße Anbringung der Etiketten und des QR-Codes nachweisen muss, indem er der Zertifizierungsstelle entsprechende Fotos des Produkts mit den Etiketten zur Verfügung stellt. Diese Fotos müssen innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Ausstellung des Zertifikats eingereicht werden.

Den vollständigen Text der Verordnung finden Sie hier.


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Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team. Es gibt einen Teil der ...

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5. Februar 2019

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