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Die indonesische Verkehrsbehörde SDPPI hat kürzlich die Technische Verordnung Nr. 03 (Stand 2020) für Kfz-Kurzstreckenradarsysteme und Telekommunikationsgeräte herausgegeben. Gemäß dieser Verordnung müssen Kfz-Kurzstreckenradarsysteme und/oder Telekommunikationsgeräte, die mit Gleichstrom betrieben werden, die folgenden technischen Anforderungen erfüllen, um Zugang zum indonesischen Markt zu erhalten:
EMF-Expositionsgrenzwerte für nichtionisierende Strahlung von Kurzstreckenradarsystemen und/oder Telekommunikationsgeräten in Kraftfahrzeugen:

In Bezug auf die EMV-Anforderungen sollten die Systeme und/oder Telekommunikationsgeräte die Anforderungen von SNI ISO/IEC CISPR 32:2018 oder anderen gleichwertigen Standards erfüllen.
Die folgenden Emissionsmessungen sollten am Nahbereichsradarsystem und/oder Telekommunikationsgerät (sofern vorhanden) des Fahrzeugs durchgeführt werden:
1. Für Geräte, die in Wohngebieten verwendet werden:
2. Für Geräte, die in Nicht-Wohngebieten verwendet werden:
Kfz-Kurzstreckenradarsysteme und/oder Telekommunikationsgeräte, die im Frequenzbereich von 76 GHz bis 77 GHz arbeiten, sollten die folgenden technischen Eigenschaften aufweisen:
Sender (Referenz zu ETSI EN 301 091):

Grenzwerte für die Out-of-Band-Domäne:

Grenzwerte der abgestrahlten Störaussendung:

Bitte beachten Sie, dass die Technischen Vorschriften 08/DIRJEN/2004 zu Funkortungs-/Kurzstreckenradarsystemen für Fahrzeuge ihre Gültigkeit verloren haben.
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