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Jordanien ändert Liste lizenzpflichtiger Kurzstreckengeräte
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Jordanien ändert Liste lizenzpflichtiger Kurzstreckengeräte

Jordanien ändert Liste lizenzpflichtiger Kurzstreckengeräte

Die Telekommunikationsregulierungskommission (TRC) des Haschemitischen Königreichs Jordanien hat Ende September 2021 Änderungen am Lizenzdokument für Short-Range Devices (SRD) vorgenommen. Die SRD-Lizenz basiert auf dem jordanischen Telekommunikationsgesetz Nr. 13 und den gültigen Vorschriften und Empfehlungen der ITU. 

Die Lizenz selbst ist für die Nutzung von Funkfrequenzen vorgesehen, die für Geräte mit geringer Reichweite reserviert sind, die in den Dokumenten angegeben sind und die entsprechenden technischen Anforderungen erfüllen. 

Das Dokument gilt für die folgenden Gerätekategorien: 

  • Unspezifische Kurzstreckengeräte (SRDs)
  • Aktive medizinische Implantate
  • Hörhilfen (ALDs)
  • Geräte mit hohem Arbeitszyklus/kontinuierlicher Übertragung
  • Induktive Geräte
  • Geräte mit geringem Arbeitszyklus/hoher Zuverlässigkeit
  • Geräte zur medizinischen Datenerfassung
  • Geräte im Peer-to-Peer-Modus mit kurzer Reichweite (PMR446)
  • Funkbestimmungsgeräte
  • RFID-Geräte (Radio Frequency Identification)
  • Transport- und Verkehrstelematikgeräte
  • Breitband-Datenübertragungsgeräte


Die Änderungen betreffen Breitband-Datenübertragungsgeräte. So spezifizieren die Dokumente Anforderungen an 5G-Wireless-Access-Systeme (WAS), einschließlich RLAN-Geräten, die in den folgenden Frequenzbändern betrieben werden: 

  • 5150-5350 MHz
  • 5470-5725 MHz
  • 5925-6425 MHz

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Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team.Es gibt einen Teil der ...

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10. Januar 2022

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