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Kennzeichnungsrichtlinien für Elektroprodukte in den EAWU-Ländern
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Kennzeichnungsrichtlinien für Elektroprodukte in den EAWU-Ländern

Kennzeichnungsrichtlinien für Elektroprodukte in den EAWU-Ländern

Die technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) legen die wesentlichen Informationen fest, die auf Produkten, Betriebsdokumenten und Verpackungen angezeigt werden müssen.

Diese Informationen sollten entweder auf Russisch oder in der Amtssprache des EAWU-Mitgliedsstaates bereitgestellt werden, in dem das Produkt hergestellt und verkauft wird.

Folgende Angaben müssen sowohl auf dem Produkt selbst als auch auf den Betriebsunterlagen vorhanden sein:

  • Name und/oder Identifikation des technischen Produkts (Typ, Marke, ggf. Modell)
  • Wichtige Parameter und Eigenschaften
  • Name und/oder Warenzeichen des Herstellers
  • Herkunftsland
  • EAC-Zeichen

Wenn es nicht möglich ist, diese Informationen auf dem Produkt anzugeben, können sie ausschließlich in den Betriebsdokumenten vorhanden sein.

Darüber hinaus muss die Verpackung den Namen und/oder die Marke des Herstellers sowie den Namen und/oder die Identifikation des technischen Produkts (Typ, Marke, ggf. Modell) enthalten.

Betriebsdokumente müssen die folgenden Informationen enthalten:

  • Name und/oder Identifikation des Geräts (Typ, Marke, Modell)
  • Primäre Parameter und Eigenschaften
  • Name und/oder Warenzeichen des Herstellers
  • Herkunftsland
  • Bestimmungsgemäße Verwendung des Geräts
  • Richtlinien für sicheren Betrieb, Installation, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung
  • Maßnahmen bei Gerätestörungen
  • Name und Standort des Herstellers (oder Importeurs), Angaben zum Importeur, Kommunikationsinformationen
  • Herstellungsdatum bzw. Angaben zur Bestimmung des Herstellungsjahres
  • EAC-Zeichen

Betriebsdokumente können in gedruckter Form vorliegen und elektronisch gespeichert sein. Bei Geräten, die nicht für den Hausgebrauch bestimmt sind, können elektronische Betriebsdokumente den physischen beiliegen.

EAC-Zeichen:

Die Marke besteht aus den Buchstaben „E“, „A“ und „C“, die optisch durch rechte Winkel dargestellt werden und alle die gleiche Höhe und Breite haben. Dadurch entsteht ein Quadrat mit präzisen Proportionen, das entweder auf hellem oder dunklem Hintergrund dargestellt wird.

  • Die Markierung darf nicht kleiner als 5 mm sein
  • Die Marke muss leicht erkennbar sein
  • Es sollte einen Kontrast zur Oberfläche bilden, auf die es aufgetragen wird
  • Die Verwendung mehrerer Farben oder die Veränderung der Proportionen ist verboten
  • Die Kennzeichnung muss auf der Verpackung, dem Produkt oder der Begleitdokumentation vorhanden sein.
  • Die Anwendungsmethoden müssen während der gesamten Garantiezeit eine klare Sichtbarkeit gewährleisten
    Es gibt einen Teil der ...

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Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team.Es gibt einen Teil der ...

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August 22, 2023

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