
SIRIM QAS International aus Malaysia hat den Punkt bezüglich der Handelsnamen zertifizierter Produkte geklärt. Der Handelsname des Produkts sollte im Typgenehmigungsantrag angegeben werden, damit interessierte Parteien den Zertifikatsstatus über die mobile Anwendung „Check Your Label (CYL)“ überprüfen können.
Daher sollten Antragsteller, die ein Typgenehmigungsverfahren beantragen, darauf achten, dass der Handelsname im Antragsformular angegeben und auf dem Produkt selbst vorhanden ist. Die Zertifizierungsstelle geht jedoch davon aus, dass der Handelsname fehlt. In diesem Fall sollte der Antragsteller den spezifischen Modellnamen des Produkts angeben.
SIRIM weist darauf hin, dass die Zertifikatsinhaber, wenn es sich um vertrauliche Informationen zum Produkt handelt, verlangen können, dass diese Informationen erst dann im e-ComM-System veröffentlicht werden, wenn das Produkt auf den Markt kommt.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass das Produkt bereits zertifiziert ist und die Konformitätsbescheinigungen keine Informationen zum Handelsnamen enthalten, dieser auf Anfrage zusätzlich hinzugefügt werden kann.
Kann ein Produkt unter verschiedenen Handelsnamen vermarktet werden, kann der Antragsteller mehrere Handelsnamen einreichen. In diesem Fall muss das Produkt zusätzliche spezifische Anforderungen erfüllen.

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Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team.Es gibt einen Teil der ...
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