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Mexiko genehmigt Kennzeichnungsvorschriften für importierte Softlines
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Mexiko genehmigt Kennzeichnungsvorschriften für importierte Softlines

Mexiko genehmigt Kennzeichnungsvorschriften für importierte Softlines

Das mexikanische Wirtschaftsministerium hat am 25. September 2020 das Abkommen zur Änderung der Allgemeinen Regeln und Kriterien für den Außenhandel genehmigt. Dieses Abkommen trat am 1. Oktober 2020Die Bestimmungen des Abkommens lassen sich in zwei Hauptthemen unterteilen:


  • Änderungen der Kennzeichnungspflicht für vorverpackte Lebensmittel und alkoholfreie Getränke sowie des Zollabfertigungsverfahrens.
  • Vereinheitlichung der Anforderungen an nationale und importierte Produkte hinsichtlich ihrer Konformität mit NOM-Standards.


Gemäß dem Qualitätsinfrastrukturgesetz gelten für nationale Produkte, die einer bestimmten offiziellen mexikanischen Norm oder den Standards unterliegen, dieselben Anforderungen im Rahmen des Außenhandelsgesetzes auch für ähnliche Importprodukte. Der Nachweis der Einhaltung der offiziellen mexikanischen Normen hängt vom jeweiligen Bewertungsverfahren ab und kann in Form von Zertifikaten, Gutachten oder Prüfergebnissen der jeweiligen akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle oder einer ausländischen Drittpartei mit einem gültigen gegenseitigen Anerkennungsabkommen oder einem ähnlichen Dokument erfolgen.


Zu den Produkten, die einer NOM-Zulassung bedürfen, gehören Softgoods wie:


  • Textilien, Kleidungsstücke und deren Accessoires sowie Heimtextilien aus textilen Materialien
  • Schuhe
  • Naturleder und gegerbte Häute, synthetische Materialien und daraus hergestellte Artikel


Diese Produktkategorien müssen die Kennzeichnungsanforderungen von NOM-004-SCFI-2006 bzw. NOM-020-SCFI-1997 erfüllen.


Bitte beachten Sie, dass die Produktinformationen in jedem Fall auf Spanisch sein müssen. Diese Maßnahme trägt dazu bei, dass der Benutzer die Informationen und Warnhinweise auf dem Produkt richtig versteht.


Wenn es nicht möglich ist, Kennzeichnungsstandardanforderungen für die Produktkategorie zu bestimmen, sollte der Hersteller bei der Erstellung kommerzieller Informationen für Verbraucher die Bestimmungen von NOM-050-SCFI verwenden.


Im Allgemeinen verlangt dieser Standard vom Importeur die Bereitstellung der folgenden Informationen:


  • Produktname
  • Anzahl
  • Name bzw. Firmenname und Anschrift des Herstellers bzw. Importeurs
  • Herkunftsland
  • Gefahrenhinweis
  • Gebrauchsanweisung
  • Ablaufdatum oder Mindestens haltbar bis



Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team. GMA Consult Gruppe bietet einen vollständigen Zyklus internationaler Typgenehmigungen und globaler Marktzugangsdienste für IT, Telekommunikation, und industrielle Elektroprodukte weltweit. Mit ausgewiesener Expertise in weltweiten Vorschriften, Compliance, Zertifizierung und Konformitätsbewertung kann die GMA Consult Group Ihrem Unternehmen helfen, den Marktzugang nahezu ohne Aufwand zu beschleunigen.

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Es gibt einen Teil der ...

November 29, 2020

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