Das mexikanische Bundesinstitut für Telekommunikation (IFT) teilte mit, dass die Richtlinien für die Zulassung von Produkten, Ausrüstungen, Geräten oder Apparaten, die für die Telekommunikation oder den Rundfunk bestimmt sind, am 27. Juni 2022 in Kraft treten.
Das IFT weist darauf hin, dass der Antrag auf Homologation nur über das "Antragsformat/eFormat zur Erlangung der Homologationsbescheinigung für ein Telekommunikations- oder Rundfunkprodukt" gemäß Anhang C der Richtlinien über das elektronische Serviceportal des IFT eingereicht werden darf.
Die folgenden Anträge können gemäß den Leitlinien gestellt werden:
Bitte beachten Sie, dass Homologationsbescheinigungen jetzt nicht mehr übertragbar sind, aber Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Importeure einschließen können (relevant für die Homologationsarten A und C).
Die wichtigsten Änderungen im Rahmen des Konformitätsverfahrens sind die folgenden:
Links zu den offiziellen Dokumenten:
Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team erstellt.
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