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Die Nationale Regulierungsbehörde für Telekommunikation (ANRT) Marokkos hat kürzlich die Entscheidung über die Spezifikationen für die Verwendung von Geräten mit geringer Reichweite (SRD) überarbeitet. Die neue Entscheidung ANRT/DG/N°07/2020 vom 25. Juni 2020 ersetzt die geänderte Entscheidung ANRT/DG/N°08/13.
Im Allgemeinen bleiben die technischen Anforderungen gleich. Die ANRT hat lediglich einige Frequenzbänder überarbeitet und neue hinzugefügt.
Daher wurden die Frequenzbänder in Anhang 1 „Unspezifisches SRD“ wie folgt geändert:

Anlage 2 „Induktionsschleifenmaterial“ wird um das neue Band ergänzt:

Anhang 10 wurde mit Anhang 9 zusammengeführt und enthält nun Informationen zu „Drahtlosen Mikrofonen, Audioübertragungsgeräten und Hörgeräten“. Die Bänder im Anhang wurden wie folgt vollständig überarbeitet:

Anhang XI „SRD-Funkortungsanwendungen einschließlich Ausrüstung zur Bewegungserkennung“ wird um das neue Band ergänzt:

Anhang XII: „Radiofrequenz-Identifikation (RFID)“ wird um das neue Band ergänzt:

Anhang XIII: „Tracking-, Tracing- und Datenerfassungsgeräte“ wird um den neuen Band ergänzt:

Dies ist also die kurze Übersicht über die Änderungen in der Entscheidung. Den vollständigen Text der Entscheidung finden Sie hier.
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