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Marokko legt neue technische Bedingungen für Kurzstreckengeräte fest
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Marokko legt neue technische Bedingungen für Kurzstreckengeräte fest

Marokko legt neue technische Bedingungen für Kurzstreckengeräte fest

Die Nationale Regulierungsbehörde für Telekommunikation (ANRT) Marokkos hat kürzlich die Entscheidung über die Spezifikationen für die Verwendung von Geräten mit geringer Reichweite (SRD) überarbeitet. Die neue Entscheidung ANRT/DG/N°07/2020 vom 25. Juni 2020 ersetzt die geänderte Entscheidung ANRT/DG/N°08/13.

Im Allgemeinen bleiben die technischen Anforderungen gleich. Die ANRT hat lediglich einige Frequenzbänder überarbeitet und neue hinzugefügt.

Daher wurden die Frequenzbänder in Anhang 1 „Unspezifisches SRD“ wie folgt geändert:

Anlage 2 „Induktionsschleifenmaterial“ wird um das neue Band ergänzt:

Anhang 10 wurde mit Anhang 9 zusammengeführt und enthält nun Informationen zu „Drahtlosen Mikrofonen, Audioübertragungsgeräten und Hörgeräten“. Die Bänder im Anhang wurden wie folgt vollständig überarbeitet:

Anhang XI „SRD-Funkortungsanwendungen einschließlich Ausrüstung zur Bewegungserkennung“ wird um das neue Band ergänzt:

Anhang XII: „Radiofrequenz-Identifikation (RFID)“ wird um das neue Band ergänzt:

Anhang XIII: „Tracking-, Tracing- und Datenerfassungsgeräte“ wird um den neuen Band ergänzt:

Dies ist also die kurze Übersicht über die Änderungen in der Entscheidung. Den vollständigen Text der Entscheidung finden Sie hier.

Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team. Die GMA Consult Group bietet Ihnen einen umfassenden Service für internationale Typgenehmigungen und den globalen Marktzugang für IT-, Telekommunikations- und Industrieelektroprodukte weltweit. Mit ausgewiesener Expertise in weltweiten Vorschriften, Compliance, Zertifizierung und Konformitätsbewertung unterstützt die GMA Consult Group Ihr Unternehmen dabei, den Marktzugang nahezu ohne Aufwand zu beschleunigen.

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Es gibt einen Teil der ...

August 28, 2020

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