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In Kolumbien sind neue Anforderungen zur Energiekennzeichnung in Kraft getreten
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In Kolumbien sind neue Anforderungen zur Energiekennzeichnung in Kraft getreten

In Kolumbien sind neue Anforderungen zur Energiekennzeichnung in Kraft getreten

Im Jahr 2015 erließ die kolumbianische Regierung durch das Ministerium für Bergbau und Energie (MINMINAS) die Resolution Nr. 41012. Das Dokument legt die technischen Vorschriften für die Energiekennzeichnung fest – RETIQ.

Am 28. September 2018 erließ das MINMINAS die Resolution Nr. 40993 zur Änderung der Kennzeichnungsanforderungen. Das aktualisierte Gesetz sieht Anpassungen des Energieeffizienzlabels vor und präzisiert einige Anforderungen an Klimaanlagen und Gaskochgeräte. Es enthält Aktualisierungen der Prüfnormen und Anforderungen an die Methoden zur Produktprüfung.

Ab dem 1. April 2019 führt die Resolution die obligatorische Kennzeichnungspflicht wieder ein

 

  • Multi-Split-Klimaanlagen  
  • Dreiphasenmotoren und Einphasenmotoren, auch bekannt als „Lapicero“-Motoren  
  • Klimaanlagen mit einer Kühlleistung über 10.540W

Etikettenbeispiele:

Während des Verstaatlichungsprozesses muss das Etikett oder ein Muster davon (physisch oder elektronisch) verfügbar sein. Die Informationen auf dem Etikett müssen in spanischer Sprache verfasst sein. Weitere Sprachen sind auf der Verpackung zulässig.

Die Industrie- und Handelsaufsichtsbehörde (SIC) fungiert als Regulierungsbehörde. Sie ist dem Ministerium für Handel, Industrie und Tourismus unterstellt und für die Überwachung der Einhaltung des RETIQ zuständig. Die Organisation ist an der Ausstellung von Registrierungs- und Einfuhrlizenzen für Importeure der unter RETIQ fallenden Produkte beteiligt.

Vor der Einfuhr nach Kolumbien müssen die Importeure:

 

  • muss die Einhaltung von RETIQ durch den Erhalt eines Konformitätszertifikats nachweisen oder, in zulässigen Fällen, eine Konformitätserklärung des Lieferanten und eine Produktkennzeichnung ausstellen.  
  • sollten sich im Register der Hersteller und Importeure von Produkten registrieren oder über das zentrale Außenhandelsfenster („VUCE“) eine Einfuhrlizenz beim Ministerium für Handel, Industrie und Tourismus für Produkte beantragen, die einer technischen Regelung unterliegen, für die lediglich eine Konformitätsbescheinigung erforderlich ist.  
  • müssen der Überwachungsbehörde Folgendes melden: den Namen des Herstellers oder Importeurs und seines im Land ansässigen gesetzlichen Vertreters oder Agenten und die Adresse für Benachrichtigungen sowie die zusätzlichen Informationen, die von der Regulierungsbehörde für das Produkt festgelegt wurden.

Das offizielle Dokument ist verfügbar hier.

May 18, 2019

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