
Das nigerianische Ministerium für Kommunikation, Postdienste und digitale Wirtschaft hat die Verordnung Nr. 10/MCP/EN/SG/DL über Inhalt und Bedingungen für die Ausstellung von Zulassungszertifikaten für Funkanlagen und Installateurszulassungen erlassen. Diese Verordnung hebt zwei ältere Verordnungen auf:
Die Verordnung beschreibt die Zulassungsgrundsätze für alle Endgeräte, die in das Staatsgebiet importiert oder dort hergestellt werden und für den Verkauf auf dem nigrischen Markt bestimmt sind, sowie für alle Funkgeräte – unabhängig davon, ob sie für den Anschluss an ein öffentlich zugängliches elektronisches Kommunikationsnetz bestimmt sind oder nicht.
Ausgenommen hiervon sind lediglich tragbare Geräte, die ausschließlich zum Empfang von Hörfunkprogrammen verwendet werden, sowie Geräte, die der Landesverteidigung und der öffentlichen Sicherheit dienen.
Bitte beachten Sie, dass die Regulierungsbehörde die für die Zulassung von Endgeräten und Funkgeräten geltenden Standards gemäß internationalen Normen und Standards definiert. Diese geltenden Standards werden jährlich aktualisiert und von der Regulierungsbehörde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Nach Erteilung der Genehmigung stellt die Regulierungsbehörde eine Bauartzulassung mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren aus. In der Verordnung wird auch der Inhalt der Zulassung festgelegt.
Die Baumusterzulassung kann auf Antrag des Antragstellers erneuert werden, sofern das Gerät weiterhin die grundlegenden Anforderungen erfüllt. Wurden jedoch die Spezifikationen und technischen Referenzen des Geräts oder das Herkunftsland geändert, ist ein neuer Antrag auf Baumusterzulassung erforderlich.
Darüber hinaus legt die Verordnung auch Anforderungen an Installateure im Bereich der elektronischen Kommunikationszulassung fest. Die Installateurlizenz ist zwei Jahre gültig, verlängerbar, persönlich und nicht übertragbar.
Bitte beachten Sie, dass der Verkauf nicht zugelassener Endgeräte mit Strafen geahndet wird und die unsachgemäße Installation solcher Geräte mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet wird.
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