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Oman beantragt Ausweitung des RoHS-Sperrgebiets
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Oman beantragt Ausweitung des RoHS-Sperrgebiets

Oman beantragt Ausweitung des RoHS-Sperrgebiets

Das Handels- und Industrieministerium des Omans hat der Welthandelsorganisation (WTO) im Juli 2011 eine Mitteilung über die Entscheidung zur Übernahme der EU-RoHS-Richtlinie 65/2021/EU für Telekommunikations- und Medizinprodukte übermittelt. 

Das Ministerium erließ eine Verordnung, die festlegt, dass Telekommunikationsgeräte und Medizinprodukte die Anforderungen der EU-RoHS-Richtlinie 2011/65/EU (geändert durch Richtlinie (EU) 2015/863 und Richtlinie (EU) 2017/2012) hinsichtlich RoHS-beschränkter Stoffe und deren maximal zulässiger Gewichtskonzentration in homogenen Werkstoffen erfüllen müssen. Die folgenden Anforderungen wurden in dem Dokument festgelegt:

  • Cadmium (0.01 %)
  • Blei (0.1%)
  • Quecksilber (0.1%)
  • sechswertiges Chrom (0.1 %)
  • polybromierte Biphenyle (PBB) (0.1 %)
  • polybromierte Diphenylether (PBDE) (0.1 %)
  • Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (0.1 %)
  • Butylbenzylphthalat (BBP) (0.1 %)
  • Dibutylphthalat (DBP) (0.1 %)
  • Diisobutylphthalat (DIBP) (0.1 %)


Das Ministerium schlägt vor, die Markteinführung von Medizinprodukten und Telekommunikationsgeräten auf dem omanischen Markt nur dann zuzulassen, wenn diese die Einhaltung der Stoffbeschränkungsanforderungen der RoHS-Richtlinie nachweisen.

Das Ministerium beabsichtigt, dieses Dekret im Dezember 2021 zu verabschieden und ab Juli 2022 in Kraft zu setzen. 


Den vollständigen Text der Benachrichtigung finden Sie werden auf dieser Seite erläutert.

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September 6, 2021

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