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Die Pakistanische Telekommunikationsbehörde (PTA) hat Vorschriften zur IP-Whitelist herausgegeben. Dieses Dokument ist ein weiterer Schritt zur Bekämpfung der Grauen Telefonie. Die Vorschriften gelten für alle Lizenznehmer und deren Abonnenten hinsichtlich der Datenregistrierung von IP-Adressen für die Nutzung von VoIP. Die Vorschriften zur IP-Whitelist legen Verfahren fest, die von Lizenznehmern umgesetzt werden müssen, um IP-Adressen in die Whitelist aufzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass nur von der PTA (in manchen Fällen von der Bundesregierung) autorisierte Lizenznehmer und Organisationen bei der PTA die Aufnahme einer IP-Adresse in die Whitelist beantragen können.
Die PTA weist die Lizenznehmer darauf hin, ausschließlich IP-Adressen aus der Whitelist zu verwenden. Andernfalls drohen Unterbrechungen der kommerziellen Sprachdienste. Zudem kann die PTA gegen die Zuwiderhandelnden rechtliche Schritte einleiten.
Die PTA schließt IP-Adressen aus der Liste aus, wenn:
Darüber hinaus kann eine Aufsichtsbehörde die Einhaltung der Vorschriften durch die Lizenznehmer jederzeit durch ihre bevollmächtigten Vertreter überprüfen. Halten Sie alle relevanten Dokumente stets auf dem neuesten Stand und stellen Sie sicher, dass Ihre Räumlichkeiten für eine physische Inspektion durch die Behörde bereit sind.
Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team. Die GMA Consult Group bietet Ihnen einen umfassenden Service für internationale Typgenehmigungen und den globalen Marktzugang für IT-, Telekommunikations- und Industrieelektroprodukte weltweit. Mit ausgewiesener Expertise in weltweiten Vorschriften, Compliance, Zertifizierung und Konformitätsbewertung unterstützt die GMA Consult Group Ihr Unternehmen dabei, den Marktzugang nahezu ohne Aufwand zu beschleunigen. Benötigen Sie einen eigenen Leitfaden zur Welt der Zertifizierungen und Zulassungen? Kontaktieren Sie uns gerne unter info@gma.trade.
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