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Kurzanleitung zu den Energieeffizienzanforderungen in der EAWU
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Kurzanleitung zu den Energieeffizienzanforderungen in der EAWU

Kurzanleitung zu den Energieeffizienzanforderungen in der EAWU

Derzeit gibt es in der EAWU keine einheitlichen Energieeffizienzanforderungen. Weißrussland ist das einzige Land mit nationalen technischen Vorschriften gegen Energieeffizienzanforderungen.

Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission hat jedoch am 8. August 2019 den Beschluss zur EAEU TR „Über Energieeffizienzanforderungen für energieverbrauchende Geräte“ angenommen. Er trat innerhalb eines Monats in Kraft.

Gemäß der Entscheidung tritt das neue technische Regelwerk EAWU TR 048/2019 in Kraft, sobald das Dokument über Etiketten für verschiedene Arten energieverbrauchender Produkte sowie die Regeln für deren Gestaltung ausgearbeitet sind. Dieses Dokument soll bis zum 1. März 2021 fertiggestellt sein.

Aus diesem Grund wird die EAWU TR 048/2019 frühestens am 1. September 2021 umgesetzt.

In diesem technischen Regelwerk werden Anforderungen an die Energieeffizienz von Geräten und die Kennzeichnung für folgende Produktkategorien festgelegt:

Wie Sie sehen, ist nur für vier Kategorien ein Konformitätsbewertungsverfahren in Form einer Zertifizierung erforderlich.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass nur Einwohner der EAWU ein Konformitätsbewertungsverfahren in der EAWU beantragen können.

Es gibt einen Teil der ...

31. Januar 2020

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