Derzeit gibt es keine gemeinsamen Energieeffizienzanforderungen in der EAEU. Das einzige Land, das nationale technische Vorschriften gegen Energieeffizienzanforderungen hat, ist Weißrussland.
Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission hat jedoch am 8. August 2019 den Beschluss zur EAEU TR "Über die Anforderungen an die Energieeffizienz von energieverbrauchenden Geräten" angenommen. Er trat in einem Monat in Kraft.
Gemäß der Entscheidung werden neue technische Vorschriften EAEU TR 048/2019 in Kraft treten, sobald das Dokument über Etiketten für verschiedene Arten von energieverbrauchenden Produkten sowie die Regeln für die Gestaltung des Etiketts entwickelt werden. Dieses Dokument soll bis zum 1. März 2021 erstellt werden.
Deshalb wird die EAEU TR 048/2019 frühestens zum 1. September 2021 umgesetzt.
In diesem technischen Regelwerk werden Anforderungen an die Energieeffizienz von Geräten und die Kennzeichnung für die folgenden Produktkategorien festgelegt:
Wie Sie sehen können, erfordern nur vier Kategorien ein Konformitätsbewertungsverfahren in Form einer Zertifizierung.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass nur Personen mit Wohnsitz in der EAEU ein Konformitätsbewertungsverfahren in der EAEU beantragen können.
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