
Die Regierung der Russischen Föderation hat den Beschluss 560 „Zur Änderung des Beschlusses der Russischen Föderation Nr. 860 vom 5. Juli 2019“ unterzeichnet.
Es sei daran erinnert, dass sich der Beschluss Nr. 860 auf die Vorschriften zur Schuhkennzeichnung bezieht. Diese Vorschriften sehen eine stufenweise Kennzeichnung von Schuhen vor. Die letzte Stufe betrifft die Kennzeichnung von Restbeständen.
Somit gibt der Beschluss 560 den Teilnehmern des Schuhhandels die Möglichkeit, die vor dem 1. Juli 2020 produzierten oder erworbenen Restbestände zu kennzeichnen. Der Kennzeichnungszeitraum wurde jedoch verlängert bis 1. Juni 2021 Nur. Solche Schuhrestbestände müssen in den Umlauf gebracht werden vor dem 15. Juni 2021Die Informationen zu den in den Handel gebrachten Produkten müssen an das Informationsüberwachungssystem übermittelt werden. Andernfalls werden die Kennzeichnungscodes für diese Schuhe gelöscht.
Wir weisen darauf hin, dass der Verkauf von Waren ohne Kennzeichnung sowie deren Lagerung, Transport oder Erwerb zum Weiterverkauf mit Geldbußen geahndet werden können. Für juristische Personen (Unternehmen) beträgt die Geldbuße 50 bis 000 Rubel, mit der Beschlagnahme der entsprechenden Waren.
Den vollständigen Text der Entscheidung Nr. 560 finden Sie werden auf dieser Seite erläutert.

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Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team. Es gibt einen Teil der ...
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