
Die Anordnung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Handel der Russischen Föderation Nr. 478 „Zur Genehmigung des Verfahrens zur Registrierung einer Konformitätserklärung und des Verfahrens zur Führung des Registers“ tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Das Dokument nimmt Änderungen am Verfahren zur Registrierung einer Konformitätserklärung in Russland vor.
Bisher konnte der Antragsteller die Erklärung durch einen Antrag bei der Konformitätsstelle oder durch Selbstregistrierung registrieren. Ab Januar 2021 ist es nicht mehr möglich, einen Antrag auf Registrierung der Erklärung bei der Konformitätsstelle einzureichen. Die einzige Möglichkeit ist die Nutzung des Informationssystems der Bundesregierung des Föderalen Akkreditierungsdienstes (nachfolgend FGIS RusAccreditation). Der Antrag kann jedoch ausschließlich über die Online-Plattform von FGIS RusAccreditation eingereicht werden, die eine qualifizierte elektronische Signatur des Antragstellers erfordert.
Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen an den Antragsteller dieselben bleiben, nämlich: Er muss seinen Wohnsitz in der EAWU haben und das Recht haben, die Konformität des Produkts zu erklären.
Die Verordnung gilt nur für Russland. In anderen EAWU-Ländern bleibt das Registrierungsverfahren gleich.
In der Verordnung sind jedoch Ausnahmefälle aufgeführt, in denen die Teilnahme einer Konformitätsstelle am Registrierungsverfahren erforderlich ist. Wenn die technischen Vorschriften der EAWU vorsehen, dass die Deklaration nur von einer Konformitätsstelle registriert werden kann, kann der Antragsteller diese Deklaration nicht selbst über FGIS RusAccreditation registrieren.
Derzeit ist eine solche Aussage in den folgenden technischen Vorschriften der EAWU enthalten:
Den vollständigen Text der Verordnung finden Sie werden auf dieser Seite erläutert.
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