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Russland erlässt aufgrund von COVID-1 vorübergehende Maßnahmen für das Verfahren zur Konformitätsbewertung von Produkten
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Russland erlässt aufgrund von COVID-1 vorübergehende Maßnahmen für das Verfahren zur Konformitätsbewertung von Produkten

Russland erlässt aufgrund von COVID-1 vorübergehende Maßnahmen für das Verfahren zur Konformitätsbewertung von Produkten

Angesichts der aktuellen weltweiten Lage infolge der neuen Coronavirus-Infektion (COVID-19) haben das russische Ministerium für Industrie und Handel gemeinsam mit dem russischen Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung spezifische Empfehlungen zum Konformitätsbewertungsverfahren erarbeitet. Die Empfehlungen zielen darauf ab, die Inspektions-, Probenahme- und sonstigen Bewertungsverfahren für Antragsteller und Zertifizierungsstellen für Produkte zu klären, die in Ländern mit ungünstiger epidemiologischer Situation hergestellt wurden.

Unter diesen Umständen ist es für Experten nur eingeschränkt möglich, Produktionsstätten zu besuchen und die obligatorischen Zertifizierungsverfahren zur Produktionsüberwachung und Produktbemusterung durchzuführen. Daher haben das Ministerium für Industrie und Handel der Russischen Föderation und das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation gemeinsam mit dem Föderalen Akkreditierungsausschuss folgende Empfehlungen für Zertifizierungsstellen und Antragsteller für die obligatorische Produktzertifizierung erstellt:

1. Zu gültigen Konformitätszertifikaten für die Serienproduktion, wenn die nächste planmäßige Inspektionskontrolle innerhalb des Zeitraums stattfindet, der mit der Ausbreitung einer neuen Coronavirus-Infektion (COVID-19) verbunden ist, das Inspektionskontrollverfahren um bis zu 6 Monate verschieben.

2. Zu gültigen Konformitätszertifikaten für die Serienproduktion, die während des Zeitraums ablaufen, der mit der Verbreitung einer neuen Coronavirus-Infektion (COVID-19) verbunden ist, eine Zertifizierungsstelle, die zuvor die regelmäßige Bewertung (Inspektionskontrolle) dieser zertifizierten Produkte durchgeführt hat kann ein neues Serienzertifikat ausstellen unter Berücksichtigung der positiven Ergebnisse der letzten regelmäßigen Bewertung solcher zertifizierten Produkte.

Bitte beachten Sie, dass die Inspektionskontrolle dieser neu ausgestellten Zertifikate spätestens 3 Monate nach der Streichung des Landes, in dem die Produkte hergestellt werden, von der Liste der kontroversen Länder durchgeführt werden muss.

Dieser Absatz gilt nur für Produkte, bei denen keine Verstöße gegen zwingende Anforderungen festgestellt wurden.

3. Bei Produkten, die erstmals in Verkehr gebracht werden sowie Produkte mit abgelaufenen Zertifikaten, Zertifizierungssysteme für eine Produktcharge oder für einzelne Produkte akzeptieren.

Zur Zertifizierung einer Produktcharge kann eine Zertifizierungsstelle Proben in einem Zwischenlager oder Zolllager oder im Fahrzeug entnehmen oder Proben nehmen, die unter Einhaltung der Zollverfahren in die Russische Föderation eingeführt werden und für die Prüfung und Messung von Produkten bestimmt sind.

4) Zertifizierungsstellen müssen vorübergehend aussetzen Dienstleistungen für Antragsteller, wenn eine Produktionsprüfung und Probenahme auf dem Gebiet von Ländern auf der Liste der schutzbedürftigen Länder erforderlich ist.

 

Zu Ihrer Information hat die GMA Consult Group eine Übersetzung des Originaltextes vorbereitet:

Empfehlungen des russischen Ministeriums für Industrie und Handel und des russischen Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung zu vorübergehenden Maßnahmen in Bezug auf Inspektionskontrollen, Probenahmen und andere geplante Arbeiten unter Berücksichtigung der komplizierten epidemiologischen Situation im Zusammenhang mit der Verbreitung einer neuen Coronavirus-Infektion (COVID-19).

Aufgrund der komplizierten epidemiologischen Situation im Zusammenhang mit der Verbreitung einer neuen Coronavirus-Infektion (COVID-19) und der Feststellung neuer Krankheitsausbrüche in verschiedenen Ländern wurden Empfehlungen entwickelt, um die Verfahren für Antragsteller und Zertifizierungsstellen für Produkte zu klären, die in Ländern mit ungünstiger epidemiologischer Situation (im Folgenden als „Liste der ungünstigen Länder“ bezeichnet) hergestellt werden.

Gemäß dem Recht der Eurasischen Wirtschaftsunion und der Gesetzgebung der Russischen Föderation führt eine Zertifizierungsstelle im Falle einer Serienzertifizierung von Produkten Analysen des Produktionszustands, anschließende Inspektionskontrollen sowie Probenahmen durch (durchgeführt von einem Prüflabor (Zentrum) im Auftrag der Zertifizierungsstelle).

Gemäß Abschnitt 4.2 „GOST 31815-2012. Zwischenstaatlicher Standard. Konformitätsbewertung. Durchführung von Inspektionskontrollen im Zertifizierungsverfahren“ ist die Häufigkeit der planmäßigen Inspektionen in technischen Vorschriften oder Zertifizierungsregeln festgelegt. Falls in technischen Vorschriften oder Zertifizierungsregeln keine Begrenzung der Inspektionshäufigkeit angegeben ist, wird die Inspektionshäufigkeit von der Zertifizierungsstelle festgelegt.

Gemäß Abschnitt 4.2.3 „GOST 31814-2012. Zwischenstaatlicher Standard. Konformitätsbewertung. Allgemeine Regeln für die Probenahme von Testprodukten zur Konformitätsbewertung“ muss die Probenahme für eine Produktcharge am Standort der Charge (im Lager des Endprodukts des Herstellers, im Zwischenlager, im Zolllager oder im Lager des Empfängers bei sicherer Lagerung im Fahrzeug) durchgeführt werden.

Angesichts der oben genannten Punkte und der eingeschränkten Möglichkeit für Experten, Produktionsanlagen zu besuchen, um die vorgeschriebenen Zertifizierungsverfahren für Produktionsanalysen und Produktproben durchzuführen, Das Ministerium für Industrie und Handel der Russischen Föderation und das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation empfehlen zusammen mit dem Föderalen Akkreditierungsausschuss Zertifizierungsstellen und Antragstellern für die obligatorische Produktzertifizierung Folgendes:

1) Bei gültigen Konformitätszertifikaten für die Serienproduktion ist das Inspektionskontrollverfahren um bis zu 19 Monate zu verschieben, falls die nächste geplante Inspektionskontrolle bereits stattgefunden hat oder in den Zeitraum fällt, der mit der Verbreitung einer neuen Coronavirus-Infektion (COVID-6) verbunden ist.

Um eine solche Entscheidung treffen zu können, Zertifizierungsstelle:

- ergreift Maßnahmen zur Aktualisierung des Qualitätsmanagementsystems, das ein Verfahren zur Verschiebung der Inspektionskontrolle vorsieht, wenn es nicht möglich ist, die Produktionsanlagen aufzusuchen, um die obligatorische Analyse des Produktionszustands durchzuführen und Proben auszuwählen (im Sinne von Unterabsatz „h“ von Absatz 14.11 der Akkreditierungskriterien, genehmigt durch die Verordnung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Russlands vom 30. Mai 2014 Nr. 326);

- stellt sicher, dass der Fall des Konformitätszertifikats den Brief des Herstellers enthält zur Unveränderlichkeit der technischen Dokumentation und des Herstellungsprozesses zertifizierter Produkte;

- nimmt entsprechende Änderungen am Inspektionskontrollplan vor.

Die Frist für die Durchführung der Inspektionskontrolle für solche Konformitätszertifikate sollte nicht überschreiten 3 Monate ab dem Datum der Streichung des Landes, in dem die Produkte hergestellt werden, von der Liste der gesundheitsschädlichen Länder.

2) Bezüglich gültiger Konformitätszertifikate für Serienproduktionen, deren Gültigkeit abläuft während der Zeit im Zusammenhang mit der Ausbreitung einer neuen Coronavirus-Infektion (COVID-19) hat die Zertifizierungsstelle, die die regelmäßige Bewertung (Inspektionskontrolle) dieser zertifizierten Produkte durchgeführt hat kann ein neues Serienzertifikat ausstellen unter Berücksichtigung der positiven Ergebnisse der letzten regelmäßigen Bewertung solcher zertifizierten Produkte.

Die Inspektionskontrolle für solche neu ausgestellten Zertifikate muss innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Streichung des Landes, in dem die Produkte hergestellt werden, von der Liste der kontraproduktiven Länder durchgeführt werden.

Der angegebene Absatz kann nur auf Produkte angewendet werden, bei denen keine Tatsachen über die Verletzung zwingender Anforderungen bekannt sind.

3) Bei Produkten, die zum ersten Mal in Verkehr gebracht werden, sowie bei Produkten, deren Zertifikat abgelaufen ist, akzeptieren Sie Zertifizierungssysteme für eine Produktcharge oder für einzelne Produkte.

In diesem Fall kann die Zertifizierungsstelle Proben in einem Zwischenlager, Zolllager oder im Fahrzeug entnehmen oder Proben nehmen, die unter Einhaltung der Zollverfahren in die Russische Föderation eingeführt werden und für die Prüfung und Messung des Produkts bestimmt sind.  

4) Zertifizierungsstellen müssen vorübergehend aussetzen die Erbringung von Dienstleistungen für Antragsteller, die Analysen des Produktions- und Probenahmezustands in Ländern auf der Liste der schutzbedürftigen Länder benötigen.

5) Während der Dauer der epidemiologischen Lage im Zusammenhang mit der Verbreitung der neuen Coronavirus-Infektion (COVID-19) und der Gültigkeit dieser Empfehlungen können die Absätze 1 und 2 von Zertifizierungsstellen mit entsprechender Zustimmung des Antragstellers gleichermaßen auf in der Russischen Föderation hergestellte Produkte angewendet werden.

Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team. Die GMA Consult Group bietet Ihnen einen umfassenden Service für internationale Typgenehmigungen und den globalen Marktzugang für IT-, Telekommunikations- und Industrieelektroprodukte weltweit. Mit ausgewiesener Expertise in weltweiten Vorschriften, Compliance, Zertifizierung und Konformitätsbewertung unterstützt die GMA Consult Group Ihr Unternehmen dabei, den Marktzugang nahezu ohne Aufwand zu beschleunigen. Benötigen Sie einen eigenen Leitfaden zur Welt der Zertifizierungen und Zulassungen? Kontaktieren Sie uns gerne unter info@gma.trade.


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18. März 2020

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