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Saudi-Arabien aktualisiert die Anforderungen für bestimmte Informations- und Computertechnologiegeräte
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Saudi-Arabien aktualisiert die Anforderungen für bestimmte Informations- und Computertechnologiegeräte

Saudi-Arabien aktualisiert die Anforderungen für bestimmte Informations- und Computertechnologiegeräte

Die Kommunikations- und Informationstechnologiekommission Saudi-Arabiens (CITC) veröffentlichte die technische Spezifikation GEN002 „Anforderungen an spezifische IKT-Geräte“. Die Spezifikation trat in Kraft ab 20. Juli 2021Gemäß diesem Dokument legt das CITC die Anforderungen für die folgenden Produktkategorien fest:

Es gibt einen Teil der ...

  • Mobiltelefone, Tablets und mobile Computer
  • Mobile Router und Kundenendgeräte (CPEs)
  • Mobilfunk-IoT-Geräte

Es gibt einen Teil der ...

Mobiltelefone, Tablets und mobile Computer müssen daher mindestens LTE (4G) unterstützen. In dieser Spezifikation empfiehlt das CITC den Herstellern jedoch dringend, Geräte zu produzieren, die 5G NR sowie WiFi 6 und WiFi 6e (5.925 – 7.125 GHz) unterstützen und zudem mit einer eSIM ausgestattet sein sollten.

Die Geräte müssen die LTE-Frequenzbänder B1, B3, B8, B20, B28, B40 und B41 (2540–2640 MHz) unterstützen.

Bitte beachten Sie, dass ab ab 1. Juli 2022 Geräte müssen auch die Frequenzen 5G NR: n1, n3, n8, n28, n40, n71, n77 unterstützen, um Zugang zum KSA-Markt zu erhalten.

Darüber hinaus müssen alle Mobiltelefone den Cell Broadcast Service (CBS) unterstützen und ab 1. Oktober 2021 Sie sollten außerdem die Anforderungen zur Unterstützung des Advanced Mobile Location (AML)-Notrufdienstes erfüllen.

Die CITC weist darauf hin, dass alle Mobiltelefone, Tablets und mobilen Computer über das CITC E-Label in ihrer Software verfügen müssen. Das E-Label zeigt an, dass das Gerät den CITC-Anforderungen entspricht und auf dem Saudi-Arabien-Markt verkauft werden darf.

Das E-Label sollte mit der Baumusterprüfbescheinigungsnummer (TA xxxx-y) versehen sein.  

Das CITC legt die folgenden Anforderungen für mobile Router und CPEs fest:

Diese Gerätekategorie muss mindestens die LTE-Technologie (4G) unterstützen und ab ab 1. Juli 2022 auch WiFi6-Technologie. Das CITC empfiehlt den Herstellern jedoch, Geräte herzustellen, die auch die Technologien 5G NR und WiFi 6e (5.925–7.125 GHz) unterstützen.  

Darüber hinaus sollten sie in den folgenden LTE-Frequenzbändern arbeiten: B1, B3, B8, B20, B28, B40 und B41 (2540-2640 MHz) und beginnend ab 1. Juli 2022 Geräte müssen auch die Frequenzen 5G NR: n1, n3, n8, n28, n40, n71, n77 unterstützen, um Zugang zum KSA-Markt zu erhalten.

Mobilfunk-IoT-Geräte sollten mindestens die Technologien LTE (4G), NB-IoT oder LTE-M unterstützen und in den Frequenzbändern B3, B8, B20 und B28 betrieben werden.

Das CITC empfiehlt außerdem, dass solche Geräte im LTE/NB-IoT/LTE-M: Frequenzband B71 betrieben werden können.


Den vollständigen Text der technischen Spezifikation finden Sie werden auf dieser Seite erläutert.

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Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team.Es gibt einen Teil der ...

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Juli 27, 2021

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