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Der Zollbezirk Shanghai (RP China) hat die Verbesserung des Überwachungsverfahrens für importierte Softlines-Produkte angekündigt. Gemäß Verordnung Nr. 5 vom Oktober 2020 führt der Zoll von Shanghai eine Sicherheitsrisikobewertung importierter Kleidung durch Stichproben durch. Liegen für importierte Produkte Prüfberichte vor, kann der Importeur dem Zoll die „Konformitätserklärung für importierte Kleidung“, die Prüfberichte und die entsprechenden Begleitdokumente zur Bewertung vorlegen.
Um vom Zoll akzeptiert zu werden, müssen Prüfberichte jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen:
Wenn das Labor des Lieferanten einen solchen Testbericht ausstellt, sollte es außerdem:
In jedem Fall hat der Zoll in Shanghai das Recht, die Berichte der ausländischen Prüflabore auszuwerten.
Wenn der Hersteller seinen eigenen Prüfbericht ausstellt, sollte er daran denken, dass er Folgendes tun muss:
Importierte Kleidung, die nicht für den chinesischen Markt bestimmt ist, sondern importiert wird für:
erfordern lediglich die Vorlage einer „Erklärung zu den besonderen Bedingungen für importierte Kleidung“ und der dazugehörigen Dokumente.
Den vollständigen Text der Verordnung können Sie lesen hier.
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