
On September 27, 2023Das dem Wirtschaftsministerium unterstellte Büro für Normen, Messtechnik und Inspektionen (BSMI) hat Änderungen an den „Inspektionsvorschriften für allgemeine elektrische Haushaltsgeräte im Hinblick auf Gefriergeräte“ angekündigt. Diese Änderungen führen zu wesentlichen Änderungen, die in den folgenden Vergleichstabellen dargestellt sind:


Bitte beachten Sie, dass Produkte unter folgenden Bedingungen von der Inspektion ausgenommen sind:
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Gefriergeräte, die nach den Änderungen neu zur Inspektion zugelassen sind, unterliegen ab dem 1. Januar 2025 der Inspektion importierter und im Inland hergestellter Produkte. Die Inspektion erfolgt durch Chargenprüfung zur Typgenehmigung oder durch doppelte Verifizierung und Registrierung. Ab dem Datum der Bekanntgabe kann das BSMI Anträge auf Typgenehmigung oder Verifizierungsregistrierung der aufgeführten Waren entgegennehmen. Bei einer Typgenehmigung zur Chargenprüfung muss die Ware zunächst eine Typgenehmigung beantragen, ein Typgenehmigungszertifikat einholen und zur Inspektion eingereicht werden, bevor sie importiert oder ab Werk versandt wird. Wer sich für die Verifizierungsregistrierung entscheidet, erhält nach Prüfung durch das BSMI ein Produktverifizierungsregistrierungszertifikat.
Gefriergeräte, die nach diesen Änderungen zur Inspektion anstehen, unterliegen ab dem 1. Januar 2019 sowohl für importierte als auch für im Inland produzierte Geräte einer Inspektion. ab Januar 1, 2025Die Prüfmethoden umfassen die chargenweise Prüfung zur Typgenehmigung oder die doppelte Verifizierung und Registrierung. BSMI nimmt Anträge auf Typgenehmigung oder Verifizierungsregistrierung der aufgeführten Waren ab dem Datum der Bekanntgabe entgegen. Für die Typgenehmigung müssen Produkte zunächst eine Typgenehmigung beantragen und erhalten und vor dem Import oder der Auslieferung geprüft werden. Für die Verifizierungsregistrierung wird nach Prüfung durch BSMI ein Produktverifizierungsregistrierungszertifikat ausgestellt.
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Vor dem 1. Januar 2025 können Hersteller frühere Versionen der Normen verwenden, um die Produktkonformität nachzuweisen. Nach der Bekanntgabe gelten folgende Verfahren für die Typgenehmigung und die Verifizierungsregistrierung:
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Nach Erhalt der Zulassungs- bzw. Prüfregistrierungsbescheinigung müssen Sie das Prüfzeichen auf den Produktkörper drucken.
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Die Identifikationsnummer sollte direkt unterhalb oder rechts neben dem Grundsymbol platziert werden, der Gehalt an eingeschränkten Stoffen ist in der zweiten Zeile aufgeführt. Die Größe des Prüfzeichens ist nicht vorgegeben, muss aber in angemessener Proportion gut sichtbar auf dem Produkt angebracht sein.
„RoHS“ gibt an, dass der Gehalt an eingeschränkten Stoffen im Produkt den Standardprozentsatz nicht überschreitet.
„RoHS(XX,XX)“ zeigt an, dass das Produkt beschränkte Stoffe (XX) enthält, die den standardmäßigen Prozentgehalt überschreiten.
Weitere Informationen zu dieser Verordnung finden Sie auf der offizielle Links.
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Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team.
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