
Das türkische Handelsministerium hat die Verordnung zur Marktüberwachung und Inspektion von Produkten erlassen, die über Fernkommunikationsmittel auf den Markt gebracht werden. Das Dokument erschien im Amtsblatt vom 30. Oktober 2024 unter der Nummer 32707.
Die Verordnung legt Folgendes fest:
In den folgenden Fällen kann ein Produkt über Fernkommunikationsmittel auf den Markt gebracht werden:
Beim Verkauf über das Internet muss der Domänenname in einem geografischen Gebiet registriert sein, in dem ein Versand in die Türkei möglich ist.
Der Wirtschaftsakteur muss in Verkaufsanzeigen und vor dem Kauf des Produkts durch den Endverbraucher die folgenden Informationen angeben:
Die Verordnung führt zahlreiche neue Pflichten für Lieferanten ein und legt zusätzliche Verantwortlichkeiten für Zwischendienstleister und Leistungsdienstleister fest.
Wenn Wirtschaftsteilnehmer Produkte aus dem Ausland an Personen in der Türkei verkaufen oder den Verkauf solcher Produkte vermitteln, müssen sie ebenfalls die Verordnung einhalten.
Die Verordnung tritt am 1. April 2025 in Kraft
Die Verordnung selbst finden Sie unter folgendem Link (auf Türkisch):
resmigazete.gov.tr/eskiler/2024/10/20241030-2.htm
Es gibt einen Teil der ...
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