
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation (TRA) der Vereinigten Arabischen Emirate hat die zweite Version der technischen Spezifikationen zur Aktivierung von Cell Broadcast für den National Public Warning Service (UAE-Alert) veröffentlicht. Sie wurde am 25. November 2019 veröffentlicht.
Diese Spezifikation definiert die Anforderungen an den Cell Broadcast Service für alle Mobilgeräte, die in den Mobilfunknetzen der VAE betrieben werden. Sie entstand aus der Notwendigkeit, qualitativ hochwertige Kommunikationsmethoden und -systeme über die Mobilfunknetze bereitzustellen, nachdem ein nationaler öffentlicher Warndienst (UAE-Alert) entwickelt wurde, der die Verbreitung von Warnmeldungen mithilfe von Cell Broadcast-Technologien ermöglicht und die Bevölkerung vor Notsituationen warnt.
Das Dokument enthält folgende Anforderungen:
1. Die Konfiguration des Telefons sollte standardmäßig den Empfang aller Notfallwarnungen ermöglichen.
2. Warnmeldungen sollten besonders gekennzeichnet sein und sich von gewöhnlichen Nachrichten unterscheiden.
3. Die Warnmeldung sollte so lange angezeigt werden, bis der Benutzer sie abbricht. Der Benutzer sollte die Möglichkeit haben, die Warnmeldung später noch einmal zu überprüfen.
4. Die Übermittlung der Warnung sollte eine aktive Sprach- oder Datensitzung nicht beenden;
5. Das mobile Gerät sollte die Duplikatserkennung ermöglichen.
6. Es sollte möglich sein, Warnungen sowohl auf Arabisch als auch auf Englisch zu erhalten.
7. Die Warnungen sollten ohne Benutzerinteraktion angezeigt werden.
8. Es sollte nicht möglich sein, auf die empfangenen Notfallwarnungen zu antworten, sie weiterzuleiten oder sie zu kopieren.
9. Der Empfang mehrerer Warnmeldungen sollte möglich sein.
10. Der Cell Broadcast muss von GSM, UMTS, LTE, 5G und allen zukünftigen Funktechnologien unterstützt werden;
11. Die Nachrichten-IDs müssen sowohl für die Primär- als auch für die Sekundärsprache mit CMAS/WEA übereinstimmen (detaillierte Informationen finden Sie in der technischen Vorschrift).
12. Die Angabe von Telefonnummern und URLs ist zulässig und sollte anklickbar sein.
Bitte beachten Sie, dass alle Mobiltelefone, die in die VAE eingeführt werden, die oben genannten Spezifikationen erfüllen müssen, beginnend ab 31. Dezember 2019.
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